Ältestes Bild von Bruder Klaus auf einem der Flügel des Hochaltars in der Kirche Sachseln. 1492 gemalt, 1945 neu entdeckt. Foto: Keystone/Interfoto/Toni Schneiders

460 Jahre bis zur Heiligsprechung

10.05.2017

Über 460 Jahre daurte der Prozess der Heiligsprechung von Bruder Klaus. Angelo Garovi erzählt die ganze Geschichte.

Der Heiligsprechungsprozess des Bruder Klaus ist eine spannende Geschichte über 460 Jahre. Geld fehlte, Wunder fehlten, die Vorschriften wurden geändert, die Päpste und Interessen wechselten sich ab. Angelo Garovi zeichnet die Ereignisse nach. Er hatte Einblick auch in die vatikanischen Akten.

Von Angelo Garovi*

Ein Jahr nach dem Tod (†1487) von Bruder Klaus bezeugte Heinrich von Gundelfingen seine Verehrung für Niklaus von Flüe durch das Verfassen einer Biographie (Historia) und eines Officium (kirchliche Tagzeiten) zu Ehren von Bruder Klaus. Er schrieb diese im festen Glauben, dass «Bruder Klaus bald vom Papst in die Zahl der heiligen Eremiten und Bekenner aufgenommen werde». Einen Monat nach Vollendung dieser Handschrift von Gundelfingen, ab Mitte September 1488, ging man daran, im Kirchenbuch von Sachseln die ersten amtlichen Akten über den hochverehrten Bruder Klaus aufzunehmen und die nach seinem Tode geschehenen Wunder aufzuzeichnen. Darin legen Erni Rohrer und Erni Anderhalden, Bruder Klausens Söhne Hans und Walter, die Priesterfreunde Pfarrer Oswald Isner, Heimo Amgrund und Bruder-Klausen-Kaplan Peter Bachtaler Zeugnis für das Tugendleben des Heiligen ab. Auch diese originalen Aufzeichnungen und Mirakelberichte sollten die baldige Heiligsprechung ermöglichen.

Die Kilchgenossen von Sachseln scheuten sich nicht, das Bild des grossen Toten neben St. Theodul, dem Kirchenpatron, an den Turm der Sachsler Kirche zu malen. Und im Jahre 1492 wagten sie es sogar, den Heiligen ohne Prozesse und kirchliche Erlaubnis wenigstens im Bilde auf den Altar zu erheben. Dieses älteste Bildnis von Bruder Klaus auf einem der Flügel des Hochaltars wurde 1945 wiedergefunden. In der oberen Ranftkapelle hatte die Berner Regierung schon 1495 eine Standesscheibe gestiftet. 1501 entstand an der rauschenden Melchaa im Ranft die untere Ranftkapelle, an die Basel eine Weihegabe schenkte. Und im Jahre 1516 liess der Pfarrer von Sachseln in der berühmten Basler Münsterwerkstätte eine kunstvolle gotische Monstranz erstellen: sie trägt im obersten Türmchen ein silberne Figur des hl. Bruder Klaus mit Rosenkranz.

Der erste Kanonisationsprozess

Das 16. Jahrhundert war mit der Reformation, dem Konzil von Trient und den Mailänder- und Hugenottenkriegen für die Aufnahme eines Kanonisationsprozesses nicht günstig. Erst der 100. Jahrestag des Todes 1587 wurde zum eigentlichen Ausgangspunkt dieser Bemühungen. An der Landsgemeinde von Obwalden beschloss man, nach Mitteln zu suchen, «um den seligen Mann zu erheben» (heiligzusprechen). Am 16. Januar 1591 begannen im Rathaus in Sarnen die Verhandlungen. Die Akten wurden nach Rom überbracht. Dort wurden allerdings Formfehler festgestellt – der Prozess verlief ohne Erfolg.

Ebenfalls ohne Erfolg verliefen die Prozesse von 1618, 1622, 1625 und 1630. Mit den (neuen) strengeren Vorschriften von Papst Urban VIII. zur Kanonisation (Dekret «De non cultu») wurde die Seligsprechung zur Bedingung für die Heiligsprechung. Die hängigen Prozesse wurden für zehn Jahre sistiert, mit Ausnahme der Prozesse für den Kapuziner Felix von Cantalice und – bemerkenswert – für Maria Magdalena von Pazzis (†1607 in Florenz), eine Verwandte des Papstes. Ein Grund für die Verschleppung war aber auch das fehlende Geld für die Prozessführung in Rom, das Obwalden und die katholischen Orte nicht aufbringen konnten.

Seligsprechung: 1. Februar 1649

Am 6. Juli 1647 wurde der (inzwischen sechste) Prozess auf Drängen des Bischofs Franz Johann von Konstanz nochmals aufgenommen. Die Prozessakten umfassen 156 Folioblätter und sind ein wahres Meisterwerk. Am 21. November 1648 erklärte die Ritenkongregation zu diesem Partikularprozess, dass der dem Bruder Klaus erwiesene Kult über hundert Jahre andaure (processus per viam cultus) und somit unter die Ausnahmefälle (super casu excepto) des Dekrets von Papst Urban VIII. falle. Papst Innozenz X. stimmte diesem Beschluss zur Seligsprechung am 10. Februar 1649 zu. Obwalden feierte, nach einem päpstlichen Schreiben aus dem Vatikan, endlich den glücklichen Abschluss des Seligsprechungsprozesses, der ersten Stufe der Kanonisation, durch Freudenschüsse und ein Te Deum in der Wallfahrs- kirche Sachseln.

Der unvollendete Prozess

Nun konnte zum Kanonisationsprozess geschritten werden. Am 10. Juni 1654 traf Bischof Franz Johann von Konstanz, ein grosser Förderer der Kanonisation, zur Vornahme des Heiligsprechungsprozesses in Sachseln ein. Man verhörte während sechs Wochen 135 Zeugen, besichtigte die geweihten Denkmäler, besiegelte am 23. Juli das 327 Folioblätter enthaltende Protokoll und sandte es nach Rom.
Im Tagebuch des Bischofs von Konstanz, Franz Johann Vogt von Altensumerau und Prasberg, steht darüber: «1. Juni 1654 Reise nach Obwalden in der Schweiz zur Einleitung des Heiligsprechungsprozesses des Dieners Gottes Niklaus von Flüe, Bruder Klaus genannt. Aufbruch von Konstanz 12 Uhr (…) und 10. Juni Schiffahrt gegen Unterwalden bis Alpnach; dann weiter nach Sachseln in Begleitung des Bischofs von Lausanne (Jodocus Knab), der hochwürdigen Herren Dekan Pappus, Rathold Morstein, Johann Wirtlin, Heinrich von Pflaumern und des Berner Kanonikers Mauritius Allmender. Durchführung der Untersuchungen bis 21. Juli unter unglaublichen Mühen.»

Drei Jahre später, in der Session der Ritenkongregation vom 12. Juni 1657, wurde in Anwesenheit von Papst Alexander VII. die Gültigkeit des Prozesses anerkannt (Decretum validitatis processuum). Es konnte also im Kanonisationsprozess weitergefahren werden: Er war bis auf den Wunderprozess abgeschlossen. Obwohl «die Kanonisation noch nicht vollendet war», gestattete Papst Clemens IX. mit dem Breve vom 8. März 1669 die kirchliche Verehrung mit Messe und Offizium beim Grabe von Bruder Klaus, und am 26. September 1671 erlaubte sein Nachfolger Clemens X. auf Drängen der katholischen Kantone und des Bischofs von Konstanz die Verehrung in allen katholischen Orten und im gesamten Bistum Konstanz.

1672 wurde dann – wie bei einem Heiligen – eine Messe und ein Offizium zu Ehren von Bruder Klaus gedruckt, nachdem 1603 in Sachseln das Lesen der Messe nach dem Messformular zu Ehren von Niklaus von Flüe von 1541 vom bischöflichen Ordinariat untersagt worden war, da Bruder Klaus noch nicht heiliggesprochen sei. Die Prozessakten melden, dass die Regierung von Obwalden damals sehr erbost gewesen sei, weil ein Kleriker aus dem Umkreis des Bischof von Konstanz dieses Messformular für Bruder Klaus, das mehr als sechzig Jahre in Gebrauch war, sogar aus dem Graduale herausgerissen habe. Für eine solemne Heiligsprechung im 17. Jahrhundert fehlte aber offenbar die Patronage, wie sie etwa beim gleichzeitigen Prozessverfahren des spanischen Erzbischofs Olegario festzustellen ist, das 1630 begonnen und 1675 mit der Kanonisation abgeschlossen wurde – mit Unterstützung des katalonischen Hofes in Barcelona und spanischer Kardinäle. Der einfache Bauer und verheiratete Laie Bruder Klaus hatte keinen fürstlichen Hof und keine Kardinäle als Fürsprecher.

Wiederaufnahme 1866/1872

Die Initiative zur Wiederaufnahme des Prozesses im 19. Jahrhundert wurde auf Anregung des Bischofs von Basel, Eugenius Lachat, vom Schweizer Pius-Verein ergriffen. Im Mai 1866 wurde das von Pfarrer Johann Ming verfasste lateinische Memorial durch den Nuntius nach Rom gesandt. Und bereits am 30. Oktober 1866 kam aus Rom der unkomplizierte und erfreuliche Entscheid, der Ritenkongregation genüge der Nachweis, dass die Prozesse des 17. Jahrhunderts vorschriftsgemäss geführt worden seien. Mit dem Dekret Pius’ IX. vom 3. Oktober 1872 über den Nachweis der Tugenden wurde der Heiligsprechungsprozess bis auf den Wunderprozess abgeschlossen (wie 1657).

Heiligsprechung am 15. Mai 1947

Erst im 20. Jahrhundert, nach zwei Weltkriegen, konnte der Prozess der Kanonisation des Friedenstifters Bruder Klaus erfolgreich abgeschlossen werden. Mit den Wunderheilungen an zwei Frauen (Ida Jeker und Berta Schürmann) aus dem Kanton Solothurn (1937 und 1939) konnte nun endlich der Wunderprozess eingeleitet werden – und wurde von der Ritenkongregation angenommen: Die seit 1657 und 1872 immer noch offen gebliebene Lücke war gefüllt. Am 15. Mai 1947 fand der feierliche Akt der Heiligsprechung durch Papst Pius XII. – der übrigens 1935 als Kardinal das Grab von Bruder Klaus besucht hatte – im Petersdom in Rom statt.

Ein weiterer Höhepunkt in der bisherigen Verehrungsgeschichte des Bruder Klaus war sicher der Papstbesuch von Johannes Paul II. in Sachseln, auf dem Flüeli und beim Grabe des Heiligen am 14. Juni 1984. Bei seinem Gebet in der Kirche Sachseln betete er zu «Bruder Klaus und seiner heiligmässigen Frau Dorothea».

*Angelo Garovi war Leiter des Staatsarchivs des Kantons Obwalden mit bedeutenden Akten über Bruder Klaus. Er studierte 2014 im Vatikanischen Archiv die Kanonisationsakten.


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