Diese Mädchen mit Handycap können Fussball spielen wie alle anderen. Dürfen Sie auch wählen, wenn sie 18 geworden sind? Foto: Keystone
Behindertenrechte sind Menschenrechte
Mit einer ökumenischen Feier zum Tag der Menschenrechte am 10. Dezember setzen die Kirchen in Bern ein starkes Zeichen für die Rechte von Menschen mit einer Behinderung.
Mit einer ökumenischen Feier zum Tag der Menschenrechte am 10. Dezember setzen die Kirchen in Bern ein starkes Zeichen für die Rechte von Menschen mit einer Behinderung.
von André Flury, Leiter von Kirche im Dialog, ökumenisches Vorbereitungsteam
Auch in der Schweiz sind wir aufgefordert, uns gemeinsam mit Menschen mit einer Behinderung für deren Rechte einzusetzen. Neben positiven Entwicklungen gibt es nach wie vor Missstände und neue gefährliche Entwicklungen. Der sogenannte Schattenbericht von Inclusion Handicap von 2017 zeigt in aller Deutlichkeit, wo in der Schweiz Handlungsbedarf besteht.
1,6 Millionen Menschen mit Behinderungen leben in der Schweiz – ihr Recht auf gleichberechtigte, echte Teilhabe, auf Selbst- und Mitbestimmung gilt es zu stärken und umzusetzen. Dafür engagiert sich im Kanton Bern die Kantonale Behindertenkonferenz Bern (kbk) als Dachverband. Ihr neuer stellvertretender Geschäftsleiter, Rudolf Gafner, wird an der ökumenischen Feier am 10. Dezember reden und gibt hier Auskunft zu zentralen Anliegen.
Was ist die Aufgabe der kbk und wie kamen Sie dort zu Ihrem Engagement?
Rudolf Gafner: Die kbk vereint 40 Behindertenorganisationen und setzt sich im ganzen Kanton Bern für die Interessen aller Menschen Vorbereitungsteammit Behinderung ein. Für mich ist die kbk ein grosses Glück, weil ich – selbst auch ein Betroffener – mit über 50 arbeitslos wurde und nach 240 Bewerbungen ausgesteuert und völlig perspektivenlos zwischen Sozialhilfe und IV hing. Mit der kbk habe ich jetzt wieder eine Aufgabe, und erst noch eine gute und sinnstiftende, es ist wunderbar!
Wo haben Menschen mit Behinderung heute in der Schweiz Probleme?
Es gibt nach wie vor viele Hindernisse und Barrieren im Alltag, im öffentlichen Raum und im Verkehr. Zudem haben es Menschen mit Behinderung auf dem Arbeitsmarkt sehr schwer, Behinderte haben doppelt so häufig keine Stelle. Viele würden lieber selbständig wohnen statt versorgt in Heimen. Und: Ängste vor einer Re-Prekarisierung Behinderter nehmen zu, deshalb setzt sich die kbk entschieden gegen Sparmassnahmen im Behindertenbereich ein.
Stellen Sie Diskriminierungen von Menschen mit Behinderung in der Schweiz fest?
Niemand darf diskriminiert werden wegen einer Behinderung, das sagen Bundesverfassung und Behindertengleichstellungsgesetz klar. Gleichwohl gibt es immer noch Benachteiligung, immerhin aber gibt das Gleichstellungsrecht nun eine Handhabe, dagegen vorzugehen. Just im besonders heiklen Feld Arbeitsintegration aber fehlt diese Handhabe oft noch, denn nach wie vor existiert kein gesetzlicher Diskriminierungsschutz durch private Arbeitgeber.
Welche Rechte von Menschen mit Behinderung gilt es heute in der Schweiz besonders zu schützen oder einzufordern?
Hier wäre viel zu sagen – in Kürze nur so viel: Die zentralen Werte der UNO-Behindertenrechtskonvention, welche die Schweiz 2014 ratifizierte, meinen die tatsächliche Integration von Menschen mit Behinderung. Das heisst möglichst autonom und selbstständig leben, gesellschaftlich teilhaben und politisch partizipieren. Das heisst weg vom alten Fürsorgestaatsdenken, in dem Behinderte «versorgt» wurden. Und hier bleibt nicht nur immer noch viel zu tun, es droht gar ein Rückfall in eine Versorgungslogik, wo fortschrittliche Behindertenpolitik am kürzeren Hebel ist gegen eine übermächtige Fixierung auf Sparpolitik.
Ökumenische Feier
Montag, 10. Dezember, 18.30: Dreifaltigkeitskirche, Taubenstrasse 6, Bern. Mit der Steelband «?extrem normal – normal extrem!» Leitung: Carola Bestgen. Orgel: Kurt Meier Übersetzung in Gebärdensprache. Weitere Infos: www.kircheimdialog.ch www.kbk.ch