Dürfen am 1. Advent mehr als 15 Personen in der Dreifaltigkeitskirche feiern? Foto: Sylvia Stam

Berner Kirchen bitten Kanton um Anpassung der Personengrenze

03.11.2020

Die Obergrenze für Gottesdienste soll der Kirchengrösse angepasst werden.

In einem Schreiben an den Berner Regierungsrat bitten die drei Landeskirchen den Kanton, die Obergrenze für Gottesdienste den jeweiligen Raumverhältnissen anzupassen.

«Ich bedaure sehr, dass wir im Kanton Bern weiterhin nur mit maximal 15 Teilnehmenden Gottesdienste feiern können. Eine Anpassung an die Grösse der Kirchenräume bis zur 50-er Grenze des Bundes wäre aus meiner Sicht sinnvoll und auch machbar», sagte Marie-Louise Beyeler, Präsidentin des Landeskirchenrats Bern, auf Anfrage von kath.ch.

Sie bestätigte gegenüber dem «pfarrblatt», dass sie zusammen mit Judith Pörksen Roder, Präsidentin der reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn, und Christoph Schuler, Präsident der Christkatholischen Landeskirche des Kantons Bern, am 2. November im Namen der drei Landeskirchen ein Schreiben an den Regierungsrat geschickt hätten. Darin werde dieser gebeten, die Obergrenze von 15 Personen zu überdenken und eine Anpassung an die jeweilige Grösse des Kirchenraums zu prüfen. Dies unter Einhaltung eines Schutzkonzepts, der Maskenpflicht sowie der vom Bund erlassenen Obergrenze von 50 Personen für öffentliche Veranstaltungen.

Auch Edith Rey Kühntopf, Regionalverantwortliche der Bistumsregion St. Verena, zu welcher der Kanton Bern gehört, bedauert die Obergrenze von 15 Personen, wie sie gegenüber kath.ch sagte. Vielerorts müssten Menschen von den Kirchen abgewiesen werden. Das stehe der Botschaft der Kirchen diametral entgegen. «Die Hygiene- und Abstandsregeln werden eingehalten, ebenso die Maskenpflicht», so Rey Kühntopf. «Es wäre zu verantworten, Menschen bis zur Grenze von 50 zuzulassen.» (sys)