Kirche Saint Georges in Malleray-Bévilard. Foto: Andreas Krummenacher
Debattierfreudige Landeskirche
Session des Landeskirchenparlaments im Berner Jura
Das Parlament der kantonalbernischen Landeskirche tagte am 20. November in Malleray-Bévilard, ein Ort oben im Berner Jura, unweit von Moutier. Fazit: Die Debattierfreude nimmt zu, und finanziell geht es der Landeskirche sehr gut.
Von Andreas Krummenacher
Zunächst galt es, das Budget zu beschliessen. Die Verantwortlichen erwarten auch für das nächste Jahr bei den Beiträgen der Kirchgemeinden und des Kantons keine negativen Überraschungen. Die Steuererträge sind hoch, und die Kirchgemeindebeiträge fallen um 400'000 Franken höher aus als im noch laufenden Budget. Bei Einnahmen von etwas mehr als 19,1 Millionen Franken weist das Budget einen Mehrertrag – bei einer Firma hiesse das Gewinn – von fast 670'000 Franken aus.
An der Parlamentssitzung gaben die sogenannten Rotationsgewinne zu reden. Der Kanton Bern stellt der katholischen Landeskirche für die Löhne der Gemeindeleitenden und Pfarrer vier Millionen Franken zu Verfügung. Wegen des Personalmangels können nicht alle Stellen besetzt werden. Darum bleiben von diesem Geld 700'000 Franken als Gewinn übrig. Vorläufig bleibt dieses System unangetastet.
Anderssprachige
Im Anschluss wurde darüber verhandelt, ob die polnischsprachige Gemeinschaft und die English Speaking Community (ESC) mehr Geld erhalten sollen. Der Abgeordnete Bruno Hofstetter (Region Bern) kritisierte das Vorhaben scharf. Er monierte insbesondere mangelnde Kommunikation auf allen Ebenen, über die Gemeinschaften sei zu wenig bekannt. Landeskirchenrat Roland Steck musste dieses Informationsdefizit klären. Er tat das umfassend. Kleinere Gruppierungen von anderssprachigen Gemeinschaften, die nicht als sogenannte Missionen organisiert sind, werden regional oder sogar lokal organisiert und finanziert.
Die Seelsorge der polnischsprachigen Gemeinschaft sei angegliedert an die Pfarrei Bruder Klaus Bern. Um einen Priester bezahlen zu können, sei 2012 eine 20-Prozent-Stelle eingerichtet worden, 27'000 Franken würden bezahlt. Die ESC wiederum umfasse eine grosse Diversität an Kulturen und Nationen, so Roland Steck. In den 1990er Jahren sei sie, wegen der vielen Botschaftsangestellten, als Gemeinschaft anerkannt worden, sie sei ebenfalls in Bruder Klaus Bern angesiedelt. Die Landeskirche bezahle pro Jahr 40'000 Franken. Beide Gemeinschaften zählen ein paar hundert Mitglieder.
Inzwischen seien neue Bedürfnisse entstanden. Die Gemeinschaften sind gewachsen. So gebe es den Wunsch für individuelle Seelsorge oder auch spezielle Feiern etwa für Jugendliche. Bruno Hofstetter gab sich mit den Informationen zufrieden, Unterstützung für die Vorlage gab es schliesslich aus allen Kantonsteilen. Die polnischsprachige Gemeinschaft bekommt neu 100'000, die ESC 60'000 Franken pro Jahr.
Arbeiten über die Pension hinaus
Der Personalmangel war bei zwei parlamentarischen Vorstössen Thema. Angestossen einerseits von der Regionalversammlung Mitteland und andererseits von Pascal Bord (Jura bernois). Es geht um die Anstellung von Seelsorgepersonal nach dem 70. Altersjahr. Das ist bislang nicht möglich. Die Geschäfte wurden durch verschiedene Debattenbeiträge verhandelt. Am Ende bleibt entscheidend, dass der Landeskirchenrat nun Änderungen für das Personalreglement vorschlagen muss, die es ermöglichen, Seelsorgende auch nach dem 70. Altersjahrs befristet anzustellen. Dies im Sinne von «Stellvertretungen», wenn Stellen über längere Zeit hin nicht besetzt werden können. Für Paul Cadotsch-Larsen (Bern) war dies ein guter Entscheid, andernfalls würden personell gute Lösungen verhindert.
Politische Stellungnahmen
Max Ammann (Region Bern) verlangte in einem parlamentarischen Vorstoss ein Reglement der Landeskirche, das sich mit Stellungnahmen zu politischen Abstimmungen befasse. Diese Kompetenz liegt vollumfänglich beim Landeskirchenrat, also der Kirchenregierung bzw. der Exekutive. Die Konzernverantwortungsinitiative habe gezeigt, dass die politischen Aktivitäten der Landeskirchen «Gegenstand landesweiter Diskussionen sind». Klare Verfahren und Regeln im Zusammenhang mit Abstimmungen seien also notwendig. Dadurch könnten Entscheide besser gerechtfertigt werden, und der Einbezug des Parlaments könne innere Spaltungen verhindern.
Die Präsidentin des Landeskirchenrats, Marie-Louise Beyeler, führte aus, als kantonale Organisation äussere sich der Rat nur zu kantonalen Themen. Das sei in der Vergangenheit exakt zwei Mal vorgekommen, nämlich bei direkter Betroffenheit der Kirchen und in ökumenischer Absprache, etwa bei der Revision des Sozialhilfegesetzes. Zur Konzernverantwortungsinitiative habe man sich nicht geäussert. Dies sei in den autonomen Pfarreien und Kirchgemeinden passiert, der Landeskirchenrat habe hier kein Mitsprachrecht.
Sabine Kaufmann (Oberland) sprach sich gegen das Vorhaben aus. Ein allfälliges Reglement könne keinen Einfluss auf die Aussagen der Seelsorgenden im Sonntagsgottesdienst nehmen. Sie ortete zudem einen Hauch von Misstrauen im Vorstoss. Der Landeskirchenrat habe aber in der Vergangenheit dazu keinen Anlass geben. Der Vorstoss wurde schliesslich vom Parlament abgelehnt.
Die Session des Landeskirchenparlaments endete mit einem Referat von Jean-Noel Maillard, Direktor von Caritas Jura. Die Organisation wurde eben erst 50 Jahre alt.