Illustration: Christine Ribic

Der Weg zur neuen Kirchenverfassung

01.05.2019

Die Verfassung der römisch-katholischen Landeskirche datiert aus dem Jahr 1981. Eine neue steht bereit.

Die Verfassung der römisch-katholischen Landeskirche datiert aus dem Jahr 1981. Vier Mal wurde sie abgeändert, zuletzt 2011. Jetzt steht eine neue Kirchenverfassung zur Abstimmung bereit.


Andreas Krummenacher/com

Die Landeskirche hat seit 1981 ihre Angebote ausgebaut und ist von einer externen Ein- personenverwaltung zu einer Geschäftsstelle mit Angestellten gewachsen. 2018 hat der bernische Grosse Rat zudem ein neues Landeskirchengesetz verabschiedet. Dieses ist für den Kanton Bern ein Schritt hin zur Trennung von Kirche und Staat.

Mit den neuen gesetzlichen Vorgaben des Kantons sind nun auch die Landeskirchen gefordert. Ihre Verfassungen müssen angepasst werden. Angesichts der Ausgangslage hat sich der Synodalrat gegen eine Überarbeitung der bisherigen Verfassung entschieden und ermutigte stattdessen das Kirchenparlament, einer Totalrevision zuzustimmen.

Wie kann eine Verfassung den heutigen Anforderungen besser genügen? Im Frühling 2017 nahm eine Arbeitsgruppe dies in die Hand. Unter der Leitung der Verwalterin Regula Furrer und dem damaligen Juristen der Landeskirche, Tim Köbrich, wurden die Beratungen gestartet. Die Arbeitsgruppe war ganz unterschiedlich zusammengesetzt, um möglichst viele Hinweise und Anregungen zu erhalten.

Trotz allem konnten nicht alle Bedürfnisse in der neuen Verfassung geregelt werden. Die Anderssprachigen Missionen beispielsweise hatten bislang einen fixen Sitzanspruch in der Synode (Parlament), ohne Bedingungen. Offenbar gibt das einen juristischen Konflikt. Die Stimmen der Missionen waren im Vergleich zu den Kirchgemeinden höher gewichtet. Das wurde mit der neuen Verfassung angepasst.

Im November 2017 gab es eine breit abgestütze Vernehmlassung. Etliche Vorschläge wurden aufgenommen. Die Synode hat schliesslich im November 2018 die neue Verfassung mit grosser Mehrheit verabschiedet. Diese Verfassung der Landeskirche liegt jetzt in den Kirchgemeinden zur Volksabstimmung vor.



Was ist die Landeskirche?

Die Landeskirche ist die staatskirchen-rechtliche Struktur der röm.-kath. Kirche im Kanton Bern. Mit ihren demokratischen Strukturen ist sie das kirchliche Gegenüber der kantonalen Behörden. Verantwortlich sind das Parlament (Synode) sowie die Exekutive (Synodalrat). Die Landeskirche ist zuständig für Organisation, Personal und Finanzen. Sie unterstützt damit die Kirche in ihrer Aufgabenerfüllung. Gemeinsam bilden die kantonalen Landeskirchen auf schweizerischer Ebene die Röm.-kath. Zentralkonferenz.
Gut die Hälfte des Jahresbudgets von ca. 5.7 Mio. Franken geht an kirchliche Organisationen wie das Bistum und schweizerische pastorale Aufgaben sowie an Drittorganisationen mit Leistungsverträgen. So werden Caritas Bern und Caritas Jura ebenso finanziell unterstützt wie «Tel 143 – Die Dargebotene Hand» oder das «Haus der Religionen».
Etwas über ein Drittel des Budgets wird für die Finanzierung der Fachstellen und kantonal tätigen Missionen eingesetzt und etwa 15 Prozent wendet sie für ihre Behörden und die Verwaltung auf. Sie finanziert oder unterstützt unter anderem die Fachstelle Religionspädagogik, die Hochschulseelsorge aki oder die Kinder- und Jugendorganisation Jubla Bern. Künftig werden Pfarrpersonen, Diakone und Gemeindeleitende (75 Vollzeitstellen) nicht mehr vom Kanton, sondern von der Landeskirche angestellt. Das Budget wird sich entsprechend erhöhen.

Landeskirche in Zahlen:

164866 Mitglieder (Stand 31.12.2018)
33 Kirchgemeinden mit 43 Pfarreien
Jahresbudget ca. 5,7 Mio. Franken

www.kathbern.ch/landeskirche