Foto: Unterwegs im Oberaargau. Wässermatten. Foto: Pia Neuenschwander
Die Wässermatten im Oberaargau sind gerettet
Deren Bewirtschaftung ist neu geregelt. Die «pfarrblatt»-Leser*innen kennen die einzigartige Kulturlandschaft aus der Sommerserie 2016.
Deren Bewirtschaftung ist neu geregelt. Die «pfarrblatt»-Leser*innen kennen die einzigartige Kulturlandschaft aus der Sommerserie 2016.
Regierungsrätin Evi Allemann hat Ende April die neue kantonale Überbauungsordnung genehmigt. Damit ist auch die Zukunft der letzten noch erhaltenen Wässermatten im bernischen Oberaargau gesichert.
Wie die Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion am 24. April mitteilte, gilt die Überbauungsordnung für 83 Hektaren Wässermatten von 58 Bewirtschaftern in den Gemeinden Roggwil, Langenthal, Lotzwil, Madiswil, Rohrbach und Melchnau.
Sie enthält einheitliche und verbindliche Bestimmungen zum Schutz der Matten und zum Unterhalt der Gräben, die zur Wässerung notwendig sind. Sie zeigt auch auf, welche Nutzungen im Bereich der Überbauungsordnung möglich sind und welche Eingriffe untersagt sind.
In der Sommerserie 2016 hat unsere Autorin Marie-Louise Beyeler die Wässermatten im Oberaargau erwandert. Lesen Sie hier ihre eindrückliche Reportage. Was sind Wässermatten und was haben die Mönche des Klosters St. Urban damit zu tun?
Andreas Krummenacher