Grafik: Christine Ribic
Die wichtigsten Änderungen
Was die neue Verfassung bringt.
Terminologie
Neu wird die Synode als Landeskirchenparlament (kurz Parlament) und der Synodalrat als Landeskirchenrat (Rat) bezeichnet.
Unvereinbarkeiten
Angestellte der Landeskirche ab einem Beschäftigungsgrad von 20% können nicht ins Parlament und in den Rat gewählt werden. Im Rat nimmt wie bisher das Bischofsvikariat mit einem Sitz die Vertretung der Pastoral wahr.
Landeskirchenparlament
• Die vier grossen Sprachmissionen (portugiesisch-, italienisch-, spanisch- und kroatischsprachig) erhalten keine garantierten Sitze mehr. Stattdessen wird eine parlamentarische Kommission für Anderssprachige eingesetzt. Dieser stehen alle parlamentarischen Instrumente zur Verfügung.
• Die Oberaufsicht wird von einer parlamentarischen Finanz- und Geschäftsprüfungskommission wahrgenommen.
Landeskirchenrat
• Der Rat besteht aus sieben stimmberechtigten Mitgliedern (inkl. Präsident*in).
• Jedes Ratsmitglied übernimmt die Verantwortung für ein Ressort.
Verwaltung
Die Verwaltung ist präziser definiert und umfasst alle Aufgabenbereiche der Landeskirche.