Das purpurfarbene Schultertuch zeichnet die Domherren aus. Foto: Pia Neuenschwander

Diskutiert Domkapitel über den «Fall Nussbaumer»?

03.09.2024

Am Dienstag tagt das Domkapitel des Bistums Basel. Ein Thema dürfte die Ernennung eines früheren Untersuchungsleiters zum Ehrendomherrn sein. Ihm wird Fehlverhalten in einem Missbrauchsfall vorgeworfen.

 

Wie das «pfarrblatt» erfuhr, tagt am Dienstag das Domkapitel des Bistums Basel. Das 18-köpfige Gremium bildet den Senat des Bischofs und unterstützt diesen in der Leitung des Bistums.

An seiner heutigen Sitzung dürfte auch der «Fall Nussbaumer» Thema sein, der letzte Woche erneut Schlagzeilen machte. Einer der Domherren war Untersuchungsleiter in diesem 2019 gemeldeten Missbrauchsfall, der vom Bistum fehlerhaft behandelt wurde: Der Fall wurde nicht nach Rom gemeldet und Tagebuchnotizen der Betroffenen wurden dem mutmasslichen Täter zugestellt.

Dennoch soll der Domherr im Februar zum Ehrendomherrn ernannt werden.  Laut Bistum handelt es sich dabei um einen Automatismus, der nichts mit einer Beförderung zu tun habe, sagte die Kommunikationsbeauftragte des Bistums gegenüber dem «Beobachter». Für die Betroffene Denise Nussbaumer, die in Wirklichkeit anders heisst, ist diese Ernennung ein «Schlag ins Gesicht», wie sie gegenüber dem «pfarrblatt» sagte.

Das «pfarrblatt» wollte vom Bistum wissen, ob der Domherr in Anbetracht der verschiedenen Einwände auf die Ernennung verzichte oder ob Bischof Felix Gmür seinen Ermessensspielraum nutze, um auf die Ernennung zu verzichten. «Personalangelegenheiten verhandelt das Bistum Basel nicht in der Öffentlichkeit. Interviews kommentiert das Bistum nicht», antwortet die Kommunikationsverantwortliche des Bistums auf die entsprechende Anfrage.

Jurist fordert Domherrn zum Verzicht auf

In die Debatte hat sich auch der Luzerner Jurist Loris Fabrizio Mainardi  eingeschaltet. Er habe den Domherrn zum Verzicht aufgefordert, sagte er gegenüber kath.ch. Dies als Zeichen der Rücksicht gegenüber der Betroffenen. Gemäss Maindardi liegt es im Ermessen des Bischofs, einen Ehrendomherrn zu ernennen oder nicht. Im Kapitelstatut heisse es : «In aller Regel wird diese Ehre zurückgetretenen Domherren zuteil.» Das sei «rechtlich eine klare Ermessenseinräumung», sagt der Luzerner Jurist gegenüber kath.ch.

Im August 2023 hatte die Zeitschrift «Beobachter» publik gemacht, dass «Denise Nussbaumer,» (Pseudonym) in den 1990er Jahren als Minderjährige von ­einem Priester missbraucht worden war. Erst auf Druck des «Beobachters» meldete Bischof Felix Gmür den Fall nach Rom, was ihm eine Rüge des Vatikans eintrug. Ausserdem hatte er Tagebuchnotizen der Betroffenen dem mutmasslichen Täter zukommen lassen. Bischof Felix Gmür hat sich für diese Fehler inzwischen entschuldigt. Für den zuständigen Untersuchungsleiter und Domherrn hatte der Fall keine Konsequenzen. am/sys

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