Die Synode tagte am 5. Juni im Berner Rathaus. Stefan Maurer
Ein Ja zur Entflechtung
Die Röm.-kath. Landeskirche zeigt sich reformwillig. Die Synode vom 5. Juni nahm zustimmend von der Stellungnahme ihres Synodalrates zum Bericht des Regierungsrates des Kantons Bern Kenntnis. Die Exekutive sagt Ja zum Entflechtungsvorschlag von Kirche und Staat.
Der Synodalrat begrüsst insbesondere den Schritt, dass Geistliche künftig von den Landeskirchen statt vom Kanton angestellt werden. Diese Neuordnung «gibt der Landeskirche doch mehr Autonomie und Verantwortung für diese letztendlich landeskirchlichen Angelegenheiten», schreibt der Synodalrat in seiner Stellungnahme. Eine kleine Minderheit der an der breiten Vernehmlassung beteiligten Kirchgemeinden möchte Anstellung und Administration den Kirchgemeinden statt der Landeskirche zuordnen. Die Exekutive betont, dass es unumgänglich sei, den Landeskirchen «ausreichende Ressourcen für die Administration und Betreuung der Pfarrpersonen zu übertragen».
Dass der Regierungsrat eine Verfassungsrevision ablehnt, begrüsst der Synodalrat «ausdrücklich ». Die vorgeschlagenen Revisionsvorhaben sollen unter «partnerschaftlichem Einbezug der Landeskirchen und in gegenseitiger Achtung» innerhalb des geltenden Verfassungsrechtes angegangen werden. «Mit Bedauern hat der Synodalrat hingegen die ziemlich einseitig reformierte ‹Ausrichtung› des Berichts des Regierungsrates zur Kenntnis genommen.» Er fordert die «spezifische Berücksichtigung» des dualen Systems der römisch-katholischen Kirche, die neben dem Staatskirchenrecht auch ein eigenständiges Kirchenrecht kennt. Das Staatskirchenrecht ist demokratisch verfasst (die Synode als oberstes Organ), das Kirchenrecht hierarchisch (Chef ist der Ortsbischof).
Zudem befürwortet der Synodalrat «die positive Zweckbindung für die Kirchensteuer juristischer Personen». Allerdings erwartet er vom Kanton Bern «die Bereitschaft, die positive Zweckbindung nicht zu eng zu definieren». Kirchgemeinden, die einen hohen Anteil an Steuererträgen juristischer Personen aufweisen, unterliegen oftmals starken Schwankungen. Ein Finanzausgleich müsste hier von der Landeskirche in Betracht gezogen werden, schreibt der Synodalrat.
Jürg Meienberg
Stellungnahme im Original-Wortlaut
Defizit und Kommunikation
Zu den weiteren Geschäften der Synode: Die Jahresrechnung 2014 mit Ausgaben von rund Fr. 5300000.– und Einnahmen von gegen Fr. 4970000.– wurde von den Abgeordneten der Synode einstimmig genehmigt. Die Jahresrechnung 2014 schloss erwartungsgemäss mit einem Defizit, da die Einnahmen der Kirchgemeinden im schwierigen wirtschaftlichen Umfeld der letzten Jahre zurückgegangen sind. Mit rund Fr. 330000.– blieb der Fehlbetrag mit 23% jedoch deutlich unter dem Budget. Die Regionalkommission Bern gab allerdings mit Nachdruck zu Protokoll, dass es mit den Defiziten so nicht weitergehen könne.
Das Berner Kirchenparlament gab zudem grünes Licht für die dauerhafte Aufstockung der landeskirchlichen Kommunikationsarbeit auf ein Pensum von insgesamt 90%. Ein Antrag der Regionalversammlung Bern, der unter anderem das Vorlegen eines erneuerten Kommunikationskonzeptes auf die Herbstsynode verlangte, wurde mit grossem Mehr gutgeheissen.
Weiter genehmigte die Synode die Neuregelung für die Vertragsverhältnisse mit Caritas Bern, Caritas Jura und dem Centre Pastoral du Jura. Regierungsrat Christoph Neuhaus betonte in seiner Einführungsrede die unkomplizierte langjährige Zusammenarbeit mit der Römisch-katholischen Landeskirche.
com/Jürg Meienberg