Den Grundbedarf neu berechnen. Was bleibt übrig? Foto: fotolia.de/bilderstoeckchen

Eine Neiddebatte nützt niemandem

21.03.2018

Kommentar zum neuen Sozialhilfegesetz

Zwei Tage lang, am 28. und 29. März, hat der bernische Grosse Rat das neue Sozialhilfegesetz beraten. Die Debatten waren lang und mitunter heftig.


977 Franken pro Monat mussten bislang im Kanton Bern für eine Einzelperson zur Deckung der allgemeinen Lebenshaltungskosten reichen. Das ist die normale Höhe des sogenannten Grundbedarfs in der kantonalen Sozialhilfe. Bislang.

Mit dem neuen Sozialhilfegesetz des Kantons Bern erhält der Regierungsrat nun das Recht, den Grundbedarf um pauschal 8 Prozent zu kürzen (bei 18 bis 25jährigen gar um 15 Prozent). Das sind konkret pro Monat 78 Franken weniger. Diese Grundbedarfsreduktion wird angeknüpft an Integrationsbemühungen der Betroffenen in den Arbeitsmarkt. Wer sich also nicht um einen Job bemüht, Sprachkurse oder Weiterbildungen besucht, dem kann die Sozialhilfe um noch mehr gekürzt werden. Im Grundbedarf enthalten sind übrigens sämtliche Auslagen ausser der Miete. Also Lebensmittel, Getränke, ÖV, Kleider, Nebenkosten, Medien, Handy, Zigaretten oder Alkohol.
Weiter will die Regierung in 13 sozialen Bereichen 2.1 Millionen Franken einsparen.

Federführend dabei ist SVP-Fürsorgedirektor Pierre Alain Schnegg. Für das obligatorische Referendum wurde im Rat die notwendige «Dringlichkeit» nicht erkannt, dies dank den Parteien der Mitte und der Linken.

Bürgerliche Parteien wollen mit einem Referendum beweisen, dass die Bevölkerung hinter diesen Kürzungen stehe, die Sozialdemokraten wollen mit einem Referendum eben diese Kürzungen bekämpfen.
Nach unten werde getreten, nach oben die Augen zugedrückt – so die etwas überspitzte Zusammenfassung.

Ob wir über dieses neue Gesetz tatsächlich abstimmen müssen, entscheiden jetzt also die Parteien – Unterschriftensammlungen sind angekündigt. Grossrat Adrian Wüthrich (SP Huttwil) sagte es in der Debatte richtig, das neue Sozialhilfegesetz macht den Kanton Bern nicht stark.

Die römisch-katholische Landeskirche und das katholische Hilfswerk Caritas Bern sehen das auch so. In einer gemeinsamen Stellungnahme kündigen sie an, dass sie sich bei einem allfälligen Abstimmungskampf gegen das neue Gesetz engagieren werden. Denn dieses verabschiedete Gesetz bilde keine «keine Grundlage, um die soziale und wirtschaftliche Integration von Sozialhilfebeziehenden nachhaltig zu verbessern».

Ein Herz aus Stein oder eine Neiddebatte, die Sozialhilfebezüger*innen und Niedriglohnverdiener*innen gegen einander aufbringt, nützt niemandem. Echte Perspektiven, nicht Anreize sind gefordert.

Die Schweizerische Bundesverfassung, das sei an dieser Stelle in Erinnerung gerufen, beginnt mit diesen Worten: «Im Namen Gottes des Allmächtigen! Das Schweizervolk und die Kantone, in der Verantwortung gegenüber der Schöpfung, im Bestreben, den Bund zu erneuern, um Freiheit und Demokratie, Unabhängigkeit und Frieden in Solidarität und Offenheit gegenüber der Welt zu stärken, im Willen, in gegenseitiger Rücksichtnahme und Achtung ihre Vielfalt in der Einheit zu leben, im Bewusstsein der gemeinsamen Errungenschaften und der Verantwortung gegenüber den künftigen Generationen, gewiss, dass frei nur ist, wer seine Freiheit gebraucht, und dass DIE STÄRKE DES VOLKES SICH MISST AM WOHL DER SCHWACHEN, geben sich folgende Verfassung ...»

Andreas Krummenacher, Jürg Meienberg

Die gemeinsame Stellungnahme der Caritas Bern und der römisch-katholischen Landeskirche finden Sie HIER