Schutz vor häuslicher Gewalt. Foto: Addictive Stock / photocase.de

Für das neue Waffengesetz

09.05.2019

Abstimmung 19. Mai: Christliche Frauenverbände befürworten Anpassung des Waffengesetzes

Die Evangelischen Frauen Schweiz und der Christliche Friedensdienst befürworten die Anpassung der Waffenschutzrichtlinie. Die Annahme der Vorlage, über die am 19. Mai abgestimmt wird, könne zur Verminderung der häuslichen Gewalt beitragen, heisst es in einer Medienmitteilung.

Die Evangelischen Frauen Schweiz und der Christliche Friedensdienst setzen sich gemeinsam mit der Dachorganisation der Frauenhäuser Schweiz und Liechtenstein, den Frauen für den Frieden sowie der NGO-Koordination «post Beijing Schweiz» für ein Ja zur Umsetzung der EU-Waffenrichtlinie ein.

Sie argumentieren mit dem Schutz vor häuslicher Gewalt: «Heute spielen Schusswaffen bei häuslicher Gewalt eine wichtige Rolle», heisst es in der gemeinsamen Mitteilung der fünf Organisationen. Sie würden dazu benutzt, Angehörige zu bedrohen. Im schlimmsten Fall würden Schusswaffen auch für einen erweiterten Suizid benutzt. Dies führe oft zum Tod der Opfer von häuslicher Gewalt. Mit einem Ja zur EU-Richtlinie könne die Verbreitung von Schusswaffen eingeschränkt werden.

Keine Parole des katholischen Frauenbundes

Der Schweizerische Katholische Frauenbund (SKF) nimmt in dieser Frage nicht explizit Stellung. Da es sich um eine «unbestrittene Vorlage» handle, habe sich der SKF entschieden, hier keine Ressourcen zu investieren, sagte SKF-Geschäftsführerin Karin Ottiger auf Anfrage. Der SKF konzentriere sich auf frauenrelevante Themen wie beispielsweise der Frauenkirchenstreik oder die Vernehmlassung zur Ehe für alle.

Bei der Vorlage geht es darum, dass die Schweiz als assoziiertes Mitglied im Schengen-Verbund die von der EU beschlossene Änderung der Richtlinien beim Waffenrecht ebenfalls umsetzt («Umsetzung einer Änderung der EU-Waffenrichtlinie»). Neu sieht das Gesetz eine Pflicht zur Markierung aller wesentlichen Bestandteile einer Waffe vor. Zudem wird der Informationsaustausch mit den anderen Schengen-Staaten verbessert. Vorgesehen sind auch punktuelle Anpassungen bei der Zulassung von halbautomatischen Waffen mit einem grossen Magazin.

Bundesrat und Parlament haben die Umsetzung der Richtlinie und damit eine entsprechende Teilrevision des Waffengesetzes beschlossen. Dagegen hat die «Interessengemeinschaft Schiessen Schweiz» das Referendum ergriffen. Die Vorlage kommt am 19. Mai zur Abstimmung.

kath.ch