Sondermarke der Post: Der Zuschlag von 50 Rappen pro Marke geht an den Soforthilfefonds für die Opfer.

Für die Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen

14.09.2016

Post verkauft Sondermarke

Eine Sondermarke für die Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen hat die Post vor einer Woche Donnerstag der Öffentlichkeit präsentiert. Der Zuschlag von 50 Rappen pro Marke geht an den Soforthilfefonds für die Opfer.

Die Sondermarke hat einen Wert von einem Franken, der Zuschlag beträgt 50 Rappen. Dieser geht vollumfänglich an den Soforthilfefonds für die Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981.
Die Schweizerische Post übergab die Sondermarke am Donnerstag Bundesrätin Simonetta Sommaruga sowie Vertretern der Opfer. «Eine Briefmarke ist ein staatliches Wertzeichen, und diese Sondermarke ist ein amtliches Zeichen der Wertschätzung gegenüber Menschen, die unter fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen gelitten haben», sagte die Bundesrätin bei der Übergabe der Sondermarke in Bern. Die Marke solle die Gesellschaft daran erinnern, Schwächere zu schützen und alles daran zu setzen, damit sich das Geschehene nicht wiederholt.

Sich der Geschichte stellen
Mit dieser Sondermarke schlägt die Post neue Wege ein: Bisher gab die Post einzig für die Stiftungen «Pro Juventute» und «Pro Patria» Sondermarken mit Zuschlag heraus, schreibt der Bund in einer Mitteilung. Die neue Sondermarke geht auf eine Anfrage des «Runden Tisches» aus dem Jahr 2014 zurück. Die Post will sich damit der Schweizer Geschichte stellen und sich für Opfer einsetzen, so die Mitteilung.

Der Soforthilfefonds wurde 2014 auf Anregung des Runden Tisches gegründet. Grund dafür war das hohe Alter vieler Betroffener. Es handelt es sich um eine Übergangslösung bis zur Ausarbeitung des Gesetzes zur Rehabilitierung der Opfer. Der Soforthilfefonds wird von der Glückskette verwaltet und zahlt einmalige Beträge zwischen 4000 und 12'000 Franken aus.

Gesetz geht im Herbst in Ständerat
Die Bundesversammlung diskutiert derzeit das «Bundesgesetz über die Aufarbeitung der fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierungen vor 1981». Das Gesetz, ein indirekter Gegenvorschlag zur Wiedergutmachungsinitiative, sieht vor, dass die 12'000 bis 15'000 noch lebenden Opfer finanzielle Leistungen von insgesamt 300 Millionen Franken. Diese sollen durch den Bund und durch freiwillige Zuwendungen der Kantone finanziert werden. Das Gesetz wird im Herbst im Ständerat behandelt, der Nationalrat hat bereits zugestimmt.

Der runde Tisch wurde 2013 von Bundesrätin Simonetta Sommaruga ins Leben gerufen. Er setzt sich aus Betroffenen und Vertretern der involvierten Behörden, Organisationen und Institutionen, darunter auch der Kirche, zusammen und soll bei der Aufarbeitung der Vergangenheit eine zentrale Funktion einnehmen. Die katholische Kirche ist mit Wolfgang Bürgstein, Generalsekretär von Justitia et Pax, beim Runden Tisch vertreten.

Bis 1981 war es möglich, Menschen auch ohne Gerichtsurteil oder psychiatrisches Gutachten wegzusperren, sei es wegen «Arbeitsscheu», «lasterhaften Lebenswandels» oder «Liederlichkeit». Zu den Opfern gehören auch zahlreiche Verdingkinder - Kinder armer Familien, die bei Bauern untergebracht wurden und dort vielfach hart arbeiten mussten.

kath.ch