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Gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist,...
...und Gott, was Gottes ist. Alexander Pasalidi über Lockerungen in der Corona-Krise
Dieser Satz aus dem Matthäus-Evangelium (Mt, 22,21), mit dem Jesus die Frage beantwortet, ob es erlaubt sei, dem Kaiser Steuern zu zahlen oder nicht, ist uns allen bekannt. Er ist in der Corona-Krise wegen des nachvollziehbaren Gesundheitsschutzes der Bevölkerung durch die Landesregierung in eine gewisse Schräglage geraten, weil öffentliche Gottesdienste aller Glaubensgemeinschaften bis auf Weiteres untersagt sind.
Die Nagelprobe für die Christen war Ostern. Im Alltag und besonders in Krisen sind Gottesdienste und der Empfang der Sakramente Kraftquellen, die der Glaube den Menschen schenkt. Der Appell der Regierung, basierend auf den nachvollziehbaren Argumenten der Wissenschaftler*innen, öffentliche Gottesdienste bis auf Weiteres zu unterlassen, wurde befolgt, auch von Papst Franziskus im Vatikan.
Wenn ich nun zurückblicke, stelle ich fest: Es war beeindruckend zu sehen, wie viele Initiativen entstanden sind. Für viele war dieses Osterfest eines der intensivsten überhaupt: Stellvertretend dazu das Zeugnis einer Frau, die, wie zahlreiche andere auch, mir geschrieben hat, um sich für meine Gebetsimpulse für die Heilige Woche zu bedanken: «Ganz herzlichen Dank für Ihre Briefe, besonders für Ihre Impulse für kurze Hausfeiern. Die Karwoche habe ich noch nie so tief erlebt wie jetzt, in stiller Verbundenheit mit vielen Menschen.»
Viele Christen haben dank Fernsehen oder Internet besonders über Ostern verschiedene Feierlichkeiten erleben können. Auch jetzt, nach Ostern, nutzen viele diese Möglichkeiten: zum Beispiel jene des Klosters Einsiedeln, das alle Gebetszeiten und die tägliche Heilige Messe auf der Homepage ausstrahlt. Nun hat der Bund am 16. April den Fahrplan bekannt gegeben für die etappenweise Rückkehr (27. April, 11. Mai, 8. Juni) zu etwas mehr «Normalität».
Doch wie sieht es mit den Glaubensgemeinschaften aus? Wann können auch wieder öffentliche Feiern gestaltet werden? Am 16. April wurde nichts weiteres bekannt, als dass bei Beerdigungen nicht mehr nur der «engste», sondern der Familienkreis teilnehmen darf. In Deutschland haben sich Katholiken bereits vor Ostern diesbezüglich ans Verfassungsgericht gewandt. Das Gericht hat ihrem Anliegen eine Absage erteilt, aber in der Urteilsbegründung festgehalten: «Es ist dem Gericht bewusst, dass diese Entscheidung einen überaus schwerwiegenden Eingriff in die Glaubensfreiheit darstellt, doch der Gesundheitsschutz aller hat nun Vorrang.»
Niemand hat dies in den vergangenen Wochen infrage gestellt. Nun stehen wir an einem anderen Punkt: Lockerungen wurden auch für die Schweiz angekündigt bzw. sind bereits vollzogen. Ich frage mich: Wenn Menschen wieder zum Coiffeur, zur Massage, in Blumenläden und Kinder eventuell bald wieder zur Schule gehen dürfen, wenn Museen wieder öffnen, dann sollten doch jene, die es wollen, unter Einhaltung der Sicherheitsvorschriften auch wieder öffentliche Gottesdienste besuchen dürfen? Ich hoffe, dass die Schweizer Bischofskonferenz bzw. deren Präsident, Bischof Felix Gmür, mit dem Bund diesbezüglich im Gespräch ist, um mögliche Lösungsansätze im Interesse von uns allen zu finden.
Aus Gründen des Gesundheitsschutzes der Gesamtbevölkerung hat der Bund die Ausübung der Religionsfreiheit in den letzten Wochen eingeschränkt. Wann aber kommt die Zeit, wo der Bund diesen damals notwendigen Eingriff auch wieder etwas löst – ganz im Sinne von «Gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist, und Gott, was Gottes ist»? Fragt wohlwollend
Ihr Pfarrer Alexander Pasalidi