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Gemeinsam gehen oder danebenstehen?
Das Bistum will eine Pastoral für LSBTI-Menschen entwickeln, verweigert einem Homosexuellen aber die Missio. Ein Kommentar.
Der Bischof des Bistums Basel, Felix Gmür, verweigert einem schwulen Seelsorger die Missio, also die kirchliche Beauftragung für die Seelsorge. Der Bischof tut dies streng nach Kirchenrecht. Der Fall aber zieht weite Kreise, denn der Zeitpunkt ist gänzlich ungünstig. Unlängst liess man nämlich mitteilen, man wolle die Diskriminierung gerade homosexueller Menschen in der katholischen Kirche mit der Gruppe «Regenbogenpastoral» ein Ende bereiten. Ein mehr als unangenehmer Eindruck entstehe vor diesem Hintergrund, findet darum Sebastian Schafer in seinem Kommentar.
Mitte Mai machte das Bistum Basel in einer Medienmitteilung bekannt, man wolle sich mit der Einrichtung einer Arbeitsgruppe stärker für Homo-, Trans- und Bisexuelle Menschen öffnen. Wertschätzende Annahme leben, Diskriminierung entgegenwirken und eine LSBTI-Pastoral entwickeln.
Eine löbliche Absicht, und schon lange überfällig. Auch Schwule seien gläubige Menschen des Bistums, liess man verlauten: Dass eine so evidente wie obsolete Beobachtung verlautbart werden muss, zeigt die Realitätsferne des Bistums. In der besagten Mitteilung heisst es weiter, es sei deshalb wichtig, «in diesem Netz von Gemeinschaften unterschiedlicher kultureller Prägung niemanden zu verletzten und wichtige Schritte gemeinsam zu gehen». Was «gemeinsam gehen» für Bischof Gmür bedeutet, hat sich nun gezeigt.
«Gemeinsam gehen» muss offenbar mehr als «daneben stehen» interpretiert werden. Anscheinend bedeutet es für Bischof Felix nicht, homosexuellen Menschen die Eignung zur Seelsorge zuzusprechen. Die Homophobie der katholischen Kirche jedoch wäre dann wahrscheinlich eine kulturelle Prägung, die es nicht zu verletzen gilt.
Der Fall des homosexuellen Seelsorgers, dem quasi die «Zertifizierung» zum katholischen Seelsorger verweigert wurde, ist nämlich charakterisierend für den eigentlichen Eiertanz der katholischen Führung. Der Mann lebt in einer eingetragenen Partnerschaft. Vom Bistum wird ihm nun also die Missio verweigert. Begründet wird der Entscheid mit geltendem Kirchenrecht, wonach homosexuelle Menschen nicht im seelsorgerischen und priesterlichen Dienst tätig sein dürfen. Gleichzeitig will die bischöfliche Regenbogenpastoral eine «Seelsorge, die Lesben, Schwule, Bisexuelle, Trans*personen und Intersexuelle (LSBTI) sowie deren Angehörigen und Freund_innen willkommen heisst», so steht es auf der Website des Bistums. Was heisst das nun? Dabeizustehen und zuzusehen, wie sich der heterosexuelle, richtig gepolte und ergo fähige Seelsorger oder Priester um ihre Seele sorgt?
Des Weiteren will man «die Lebensrealität von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Trans*personen und Intersexuellen in Kirche und Gesellschaft erkennen, ernstnehmen und thematisieren». Bloss: Die Ehe eingehen dürfen sie nicht; und ausserehelichen Sex gibt es für Menschen rechten katholischen Glaubens ja ohnehin nicht. Sollen also die Schwulen in die Enthaltsamkeit gezwungen werden? Wahrscheinlich ist das dann die Lebensrealität für die Bistumsführung.
Den Bischof schmerze die Kluft zwischen Kirchenrecht und gesellschaftlicher Realität sehr, so der Mediensprecher des Bistums, Hansruedi Huber. Man fühlt selbstverständlich mit ihm. Die Frage bleibt, wie der Bischof diese Kluft zu überwinden gedenkt. Man kann der Regenbogenpastoral eine Chance geben; die Nachricht an LSBTI-Menschen aber, die sich in der Kirche einbringen möchten, diese Nachricht jedenfalls ist angekommen.
Sebastian Schafer
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Lesen Sie zum Thema Regenbogenpastoral auch die bisherige Berichterstattung des «pfarrblatt»
kath.ch berichtete über die Eröffnung des Arbeitskreises Regenbogenpastoral, genauso wie über die
Differenzen nach dem Fall des schwulen Theologen, in deren Folge der Seelsorger Christian Leutenegger einen zornigen Brief verfasste.
Den Arbeitskreis «Regenbogenpastoral» des Bistums Basel finden Sie hier.