Ein Mann mit Schutzanzug und Mundschutz reinigt und desinfiziert die Papstbasilika San Paolo fuori le mura am 16. Mai 2020 in Rom. Foto: Cristian Gennari/Romano Siciliani/KNA

Gottesdienste wieder erlaubt!

23.05.2020

Ab 28. Mai dürfen Gottesdienste wieder gefeiert werden, ohne Registrierung der Namen

Religionsvertreter*innen setzten sich seit Wochen für die Wiederzulassung von Gottesdiensten ein. Auch der Präsident der Schweizer Bischofskonferenz, Bischof Felix Gmür, forderte dies in einem offenen Brief vom Bundesrat. Der Druck hat offenbar gewirkt, ab 28. Mai sind Gottesdienste wieder zugelassen, das teilte Alain Berset an einer Medienkonferenz mit.

Am 19. Mai haben sich Vertreter*innen des Schweizerischen Rats der Religionen, darunter Bischof Felix Gmür, mit Bundesrat Alain Berset getroffen. Im Gespräch mit dem Gesundheitsminister haben sie einmal mehr die Wichtigkeit von Gottesdiensten betont.

Die Gespräche waren offenbar «sehr konstruktiv», wie der Präsident des Rats, der Christkatholische Bischof Harald Rein, gegenüber kath.ch erklärte. Bundesrat Alain Berset trug das Anliegen der Religionsgemeinschaften in die Bundesratssitzung vom Mittwoch, 20. Mai. Der Gesamtbundesrat folgte nun dem Antrag von Alain Berset und hat der Wiederzulassung von Gottesdiensten per 28. Mai zugestimmt. Somit sind Gottesdienste am Pfingstsonntag, 31. Mai, möglich. Dies gab Alain Berset an einer Medienkonferenz bekannt.

Mit diesem bundesrätlichen Beschluss ist die Vorgabe eines Rahmenschutzkonzepts unter dem Titel «Wiederaufnahme von Gottesdiensten und religiösen Zusammenkünften» verbunden. Dieses steckt die Eckwerte zur Durchführung von Gottesdiensten ab.

Die Schweizer Bischofskonferenz erfüllte offenbar mit ihrem eigenen Schutzkonzept, das bereits am 27. April veröffentlicht wurde, die Bedingungen zur Wiederaufnahme der Gottesdienste vollumfänglich.

Keine Namenslisten

Für die vorzeitige Wiedereinführung der Gottesdienste hat der Bundesrat am Mittwoch eine Reihe von Bedingungen zur Corona-Prävention aufgestellt. So gelten auch in den Gotteshäusern die bekannten Distanz- und Hygienevorschriften. Gottesdienst werden also nicht im gewohnten Rahmen stattfinden können.

Entgegen anderslautenden Mitteilungen soll es nun aber doch keine namentliche Registrierung der Gottesdienstbesucher*innen geben. Noch an der Medienkonferenz vom 20. Mai sagte Bundesrat Alain Berset, dass solche Präsenzlisten geführt werden müssten. Im Rahmenschutzkonzept des Bundesamtes für Gesundheit zur Frage der Wiedereinführung von Gottesdiensten heisst es denn auch unmissverständlich: «Die Kontaktdaten der Teilnehmenden zur Nachverfolgung von Infektionsketten sind zu erfassen und während 14 Tagen aufzubewahren.»

Die Verantwortlichen der römisch-katholischen Kirche wollten aber keine solche Registrierung. Das führte in der Folge zu Diskussionen und Unsicherheiten. Der eidgenössische Datenschutzbeauftragte Adrian Lobsiger wurde zur Klärung beigezogen.

Daten zur religiösen Gesinnung fallen in den Intimbereich, sind also besonders schützenswert. Sie können demnach nicht einfach so gesammelt werden. Gestützt darauf wurde offenbar in der Zwischenzeit ein Kompromiss gefunden.

Laut einer Mitteilung der Kommunikationsstelle des Bistums Basel vom 22. Mai handle es sich bei der Namensregistrierung um eine «bedingte Pflicht». Personendaten von Gottesdienstbesucher*innen müssten nur dann erfasst werden, wenn in einer Kirche der geforderte Mindestabstand von zwei Metern nicht garantieren werden kann.

Das allerdings bleibt ein Widerspruch. Gottesdienste können, wie eingangs erwähnt, grundsätzlich nur dann durchgeführt werden, wenn die üblichen Distanz- und Hygienevorschriften eingehalten werden können.

Die SBK arbeitet hier mit einem Kniff. Ihr eigenes Schutzkonzept geht nämlich davon aus, dass die Kirchen bei Gottesdiensten sowieso jeweils nur zu einem Drittel gefüllt sein werden und der Abstand mit Markierungen also immer eingehalten werden kann. Man wird sehen. 

Wie wird ein Gottesdienstbesuch ablaufen?

Was sicher ist: Weihwasserbecken bleiben bis auf Weiteres leer. Beim Betreten der Kirche müssen Besucher*innen die Hände desinfizieren. Sakristan*innen müssen Kontaktstellen stets sauber halten und allenfalls desinfizieren. 

An gut sichtbaren Stellen im Aussen- und Innenbereich der Kirchen werden Plakate mit den Abstands- und Hygieneregeln aufgestellt. Eingangs- uns Ausgangstüren werden getrennt. Wie in diversen Geschäften oder im Fitnesscenter gibt es entsprechende Wegweiser. Drängeln verboten. Abstands- und Hygieneregeln seien einzuhalten, heisst es im Rahmenschutzkonzept.

Der Zugang zum Gotteshaus ist begrenzt. Pro Person müssen vier Quadratmeter zur Verfügung gestellt werden. Kleinere Kirchen dürften damit ein echtes Problem haben. Man muss damit rechnen, dass Sitzreihen gesperrt sind, dass Entfernung markiert sind. Wie die einzelnen Pfarreien dafür sorgen, dass niemand abgewiesen werden muss, das steht noch nicht fest. Die Bischofskonferenz empfiehlt Anmeldeverfahren mit Platzreservationen. Allenfalls soll Gläubigen geraten werden, «auf einen anderen Gottesdienst auszuweichen».

Man muss in der Kirche an den gekennzeichneten Orten Platz nehmen, diese sind versetzt angeordnet, «Familien werden nicht getrennt», heisst es präzisierend im Schutzkonzept. Es wird keine Kollektenkörbe geben und auch keinen Gesang.

Die Personen, die dem Gottesdienst vorstehen oder auch Ministrant*innen sind auf ein Minimum zu beschränken. Es wird Eucharistiefeiern geben. Vor der Austeilung der Kommunion müssen sich die Kommunionspender die Hände desinfizieren. Die Austeilung der Kommunion erfolge unter Beachtung der hygienischen Vorschriften. Auf dem Fussboden wird es deutlich sichtbare Klebebänder geben, die den vorgeschriebenen Mindestabstand von 2 Metern kennzeichnen. Nach dem Gottesdienst darf es keine Menschenansammlung geben.

Fühlt man sich krank oder ist man krank, darf man nicht am Gottesdienst teilnehmen. Gläubigen, die zu den besonders gefährdeten Personen angehören, wird nahegelegt, dem Gottesdienst fernzubleiben. Sollten sie ein zwingendes Bedürfnis verspüren, am Gottesdienst teilzunehmen, wird ihnen ein Werktaggottesdienst empfohlen.

Das wird also alles andere als einfach. Es werden nicht alle Pfarreien bis Pfingsten einen Gottesdienst unter diesen Bedingungen organisieren können.

Andreas Krummenacher

 

Dokumente

Rahmenschutzkonzept der Schweizer Bischofskonferenz zur Durchführung öffentlicher Gottesdienste

Rahmenschutzkonzept EDI/BAG «Wiederaufnahme von Gottesdiensten und religiöser Zusammenkünfte»

 

Anmerkung: Artikel aktualisiert am 22. Mai