Der Volksvorschlag zeigt gemäss den Landeskirchen konkrete Lösungen für die wesentlichen Probleme in der Sozialhilfe auf. Foto: iStock, 957375204

Grundsatz der Solidarität in Gefahr

14.05.2019

Abstimmung zum kantonalen Sozialhilfegesetz: Stellungnahme der drei Landeskirchen

Am 19. Mai wird im Kanton Bern über Änderungen im Sozialhilfegesetz abgestimmt. Zum ersten Mal beziehen die drei Berner Landeskirchen und die jüdischen Gemeinden gemeinsam politisch Stellung. Sie lehnen das revidierte Gesetz dezidiert ab.

Von Andreas Krummenacher und Anouk Hiedl


Erstmals sprechen sich die römisch-katholische und die christkatholische Landeskirche, die reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn sowie die jüdischen Gemeinden des Kantons Bern gemeinsam gegen eine politische Vorlage aus. In ihren jeweiligen Medienmitteilungen schreiben sie, dass das revidierte Sozialhilfegesetz des Kantons Bern «den Grundsatz der Solidarität mit den schwächsten Mitgliedern unserer Gesellschaft in Frage» stelle.

In der laufenden Diskussion gehe oft vergessen, dass rund «ein Drittel aller Sozialhilfebeziehenden Kinder und Jugendliche sind». Dank der Sozialhilfe sei es ihnen möglich, am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. «Damit verbunden ist die Aussicht, einmal ein unabhängiges und selbstbestimmtes Leben zu führen, ohne auf Sozialhilfe angewiesen zu sein», so die Kirchen weiter. Dieser Grundsatz werde mit dem revidierten Gesetz in Frage gestellt. Die Sparmassnahmen der Revision würden zulasten der gesellschaftlich Schwächsten gehen.

Auch Eveline Sagna-Dürr, stellvertretende Leiterin der Fachstelle Sozialarbeit der katholischen Kirche Region Bern, macht sich für die betroffenen Kinder und Jugendlichen stark. «Die Kürzung des Grundbedarfs würde sie stark in ihrer gesellschaftlichen Teilhabe einschränken. Es darf nicht auf Kosten ihrer Zukunftsperspektiven gespart werden», sagt sie auf Anfrage.

Kürzungen von acht Prozent

Wie viel Geld braucht jemand, der Sozialhilfe bekommt, zum Leben und um am sozialen Leben teilnehmen zu können? Regierung und eine Mehrheit des Parlaments finden die aktuellen Ansätze zu hoch. Die Gesetzesrevision sieht darum Kürzungen im Grundbedarf vor. Eine Einzelperson soll 70, eine Familie mit zwei Kindern soll 149 Franken pro Monat weniger bekommen. Junge Erwachsene, die sich nicht um Arbeit oder Ausbildung bemühen, müssten künftig mit 30 Prozent weniger rechnen. Dadurch würden die Betroffenen, so heisst es in den Medienmitteilungen der Kirchen, «mehr und mehr an den gesellschaftlichen Rand» gedrängt.

Aus dem Grundbedarf müssen die Menschen Nahrung, Kleidung, ÖV, Handy und Kulturangebote bezahlen. Der Grundbedarf macht bloss ein Drittel der Kosten in der Sozialhilfe aus. Die viel grösseren Beträge wie Miete oder Krankenkasse werden separat vergütet.

Umstrittene Anreize

Arbeit müsse sich wieder lohnen, ist das Credo von Regierungsrat Pierre Alain Schnegg. Die Arbeitsintegration müsse gefördert werden. Der Kanton will mit dem geänderten Gesetz 8 bis 19 Millionen Franken sparen. Ein Teil dieses Geldes soll für die schnellere Integration der Sozialhilfebeziehenden in den Arbeitsmarkt eingesetzt werden. Ausserdem hoffe man, die Kürzungen seien ein Anreiz, schneller von der Sozialhilfe wegzukommen. Gerade diese Annahme ist aus Sicht der Landeskirchen aber verfehlt.

Sie schreiben: «Rund 50 Prozent der Sozialhilfebezügerinnen und -bezüger verfügen über keine berufliche Ausbildung, gleichzeitig liegt die reale Arbeitslosigkeit der Unqualifizierten im Kanton Bern bereits jetzt bei rund 11 Prozent.Der bernische Arbeitsmarkt bietet schlicht zu wenig geeignete Stellen, um diese Personen aufzunehmen.»

Volksvorschlag

Die Kirchen unterstützen den sogenannten «Volksvorschlag für eine wirksame Sozialhilfe». Dieser sieht vor, dass der Grundbedarf gemäss den Empfehlungen der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe festgelegt wird. Das wäre mehr Geld als bisher. Auch sollen ältere Sozialhilfebeziehende, beispielsweise über 55-Jährige, die ihre Stelle verlieren und 20 Jahre lang gearbeitet haben, mehr Geld bekommen.

 

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