Happy Birthday, Bischof Markus

09.08.2024

Der St. Galler Bischof Markus Büchel wird 75 - und muss seinen Rücktritt einreichen. Wer wird ihm folgen?

Der St. Galler Bischof Markus Büchel wird  heute 75 Jahre. Laut Kirchenrecht ist er verpflichtet, beim Papst seinen Rücktritt einzureichen. Noch ist unklar, wer auf Büchel folgt. Eine Reformgruppe hat bereits Fragen an einen neuen Bischof gesammelt.

Sylvia Stam

Markus Büchel feiert am 9. August seinen 75 Geburtstag. Der Jubilar wird diesen vermutlich «im Kreise seiner Angehörigen» verbringen, teilt Bistumssprecherin Sabine Rüthemann auf Anfrage des «pfarrblatt» mit, zumal er in den Ferien weile. Nach seiner Rückkehr werde es aber im Ordinariat ein «Geburtstags-Znüni» geben, so Rüthemann.

Ein offizieller Anlass, an dem die Gläubigen ihrem Bischof gratulieren können, sei nicht geplant. «Viele Gläubige gratulieren per Post, ebenfalls auf unseren Social Media-Kanälen und wo immer sie den Bischof persönlich treffen.» Da Büchel oft im Bistum unterwegs sei, gebe es viele Möglichkeiten der Begegnung.

«Bistum nicht verwaist»

Mit Erreichen des 75. Altersjahrs sind römisch-katholische Bischöfe verpflichtet, dem Papst ihren Rücktritt einzureichen. Sein Amt niederlegen darf Markus Büchel jedoch erst, wenn der Papst seinen Rücktritt angenommen hat. Wann dies sein wird, entscheidet allein der Papst.

«Selbstverständlich ist das Bistum nicht verwaist ab dem Zeitpunkt» seines Rücktritts beruhigt Sprecherin Rüthemann, «sondern der Bischof ist im Amt, so lange es dauert bis zu einer Antwort aus Rom.» Auch eine allfällige Verlängerung des Amtes ist möglich, befristet oder unbefristet. So verlängerte Papst Franziskus etwa die Amtsdauer des Churer Bischofs Vitus Huonder 2017 um weitere zwei Jahre.

Wenn der Past den Rücktritt schliesslich annimmt, beginnt in St. Gallen eine spannende Phase: Wie das Bistum Basel hat auch das Bistum St. Gallen Sonderrechte bei der Bischofswahl. Entgegen kirchenrechtlicher Bestimmungen wird in beiden Bistümern der Bischof durch das Domkapitel gewählt. Dies soll innerhalb von drei Monaten geschehen. Grundlage dafür ist eine Päpstliche Bulle aus dem Jahr 1847, wie es auf der Website des Bistums St. Gallen heisst.

Personalmangel, Frauenfrage, Pflichtzölibat

Auch die Bevölkerung wird in St. Gallen meist mit einbezogen. Laut Domdekan Guido Scherrer gab es bei der Wahl von Markus Büchel im Jahr 2006  eine Umfrage, wer neuer Bischof werden und was für Eigenschaften dieser haben sollte, beteiligen. Ebenso bei der Wahl von Büchels Vorgänger Ivo Führer im Jahr 1995. «Eine Konsultation wird es sicher wieder geben», sagt Scherrer gegenüber dem «Pfarreiforum».  Eine Gruppe mit je einer Delegation aus dem Domkapitel und der Gruppe «Reformen jetzt» diskutierten derzeit geeignete Massnahmen.

Die Reformgruppe hat in der Bevölkerung bereits Fragen gesammelt, die diese einem künftigen Bischof stellen möchte. Darunter solche zum Umgang mit dem zunehmenden Personalmangel, zur Frauenförderung im Bistum, aber auch die klassischen «heissen Eisen» wie: «Sind Sie mutig genug, sich für die Weihe von Frauen einzusetzen?» oder «Wären Sie bereit, sich in Rom für die Abschaffung des Pflichtzölibats einzusetzen?»

Wie die Zeit nach Annahme des Rücktritts von Markus Büchel bis zur Weihe seines Nachfolger gestaltet wird, lässt Bistumssprecherin Sabine Rüthemann offen. Es gebe verschiedene Möglichkeiten, «wir informieren laufend».

Wie der Bischof von St. Gallen gewählt wird

- Das 13-köpfige Domkapitel erstellt eine Liste von sechs wählbaren Kandidaten (d.h. mindestens 35 Jahre alt, seit fünf Jahren Priester, im Bistum St. Gallen tätig, keine Ordensleute). Aktuell erfüllen laut Domdekan Guido Scherrer rund 60 Priester diese Bedingungen.
- Die Liste wird nach Rom geschickt, der Vatikan prüft sie und schickt sie zurück ans Domkapitel.
- Das Katholische Kollegium – das vom Volk gewählte Parlament der Landeskirche – hat die Möglichkeit, drei nicht genehme Namen zu streichen.
- Das Domkapitel wählt den Bischof und schickt den Namen nach Rom.
- Der Papst bestätigt den Bischof. Erst jetzt wird sein Name bekannt gegeben.