Das «pfarrblatt» Bern hat Portokosten von 360'000 Franken pro Jahr. Foto: Istock, domin domin

Horrende Portokosten

01.02.2022

Das «pfarrblatt» und das neue Mediengesetz

Am 13. Februar kommt es zu einer Abstimmung über das Bundesgesetz über ein Massnahmenpaket zugunsten der Medien. Hauptsächlich geht es dabei um die indirekte Presseförderung. Diese soll ausgebaut werden. Schon heute profitiert auch das «pfarrblatt» Bern davon.

Von Andreas Krummenacher, Chefredaktor

Neben abonnierten Tages- und Wochenzeitungen mit geringer Auflage profitieren schon heute auch Vereins- und Verbandszeitschriften von der indirekten Presseförderung. Diese ist indirekt, weil bloss die Portokosten der Post verringert werden; es ist also eine sogenannte «Zustellermässigung». Der Bund übernimmt die Differenz.

Warum es Presseförderung gibt

Die indirekte Presseförderung, also die Ermässigung der Portokosten, steht seit 1849 im Posttaxengesetz. Das Geld soll nicht in die Post, sondern in die redaktionelle Arbeit investiert werden, so die Idee – die Medien als Grundpfeiler der Demokratie. Diese Vergünstigung soll mit dem neuen Mediengesetz auf Zeitungen mit grösserer Auflage und auf die Zustellung früh am Morgen ausgedehnt werden, allerdings befristet auf sieben Jahre.
Zudem sieht das neue Mediengesetz eine Förderung von Online-Medien vor, Lokalradios und das Regionalfernsehen können ausserdem finanziell stärker unterstützt werden.

Situation beim «pfarrblatt»

Das «pfarrblatt» Bern ist eine Vereinszeitung. Auch wir profitieren von der indirekten Presseförderung. Der Rechnungsbetrag der Post fällt bei uns weit höher aus als beispielsweise das Total der verrechneten Druckkosten*. Wir haben, durchschnittlich und gerundet, effektive Portokosten von gut 600‘000 Franken pro Jahr. Die indirekte Presseförderung des Bundes beträgt etwas mehr als 240‘000 Franken. Wir müssen also am Ende der Rechnungsperiode der Post pro Jahr «bloss» 360‘000 Franken überweisen. Tendenz steigend.

Wird das neue Mediengesetz angenommen, dann rechnen wir mit einer höheren Ermässigung. Insgesamt soll der Betrag für Vereinszeitschriften nämlich von 20 auf 30 Millionen Franken aufgestockt werden. Zuletzt sei erwähnt, dass mit dem neuen Mediengesetz auch die Ausbildung von Journalist:innen gefördert werden soll und kleinere Onlinemedien direkt Gelder erhalten sollen.

* Das bleibt auch im Jahr 2022 so, obwohl die Druckerei gerade eine Erhöhung der Papierpreise um 75 Prozent bekannt gegeben hat. Das Papier für das «pfarrblatt» ist damit neu doppelt so teuer wie der Druck alleine. Bei durchschnittlich 40 Seiten, 26 Ausgaben und einer Auflage von je 52'000 Exemplaren resultieren 186'000 Franken Papier- und Druckkosten pro Jahr.
 

Hinweise:
Inhalte und Hintergründe zum neuen Mediengesetz