Am Ewigkeitssonntag wird vielerorts für jede verstorbene Person eine Kerze angezündet. Foto: pixabay.com/fietzfotos

Keine Ausnahme für den Ewigkeitssonntag

19.11.2020

Maximal 15 Personen pro Gottesdienst auch am reformierten Ewigkeitssonntag.

Der Regierungsrat erhöht die Personenobergrenze vorderhand nicht. Auch am reformierten Ewigkeitssonntag vom 22. November sind maximal 15 Personen pro Gottesdienst zugelassen.

Die Obergrenze für Gottesdienstbesucher*innen bleibt bis am 7. Dezember bei 15 Personen. Dies teilte der Berner Regierungsrat an der Medienkonferenz vom 19. November mit.

Die Grenze betrifft in besonderem Masse die Reformierten im Kanton Bern, die auf eine Ausnahmeregelung für den Ewigkeitssonntag gehofft hatten, der dieses Jahr auf den 22. November fällt. An diesem Tag gedenken die Reformierten in einer Feier all jener Menschen, die in diesem Jahr gestorben sind.

Die reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn hatte für den Ewigkeitssonntag auf eine Ausnahme gehofft und den Regierungsrat deshalb in einem Brief darum gebeten. Im gleichen Brief hatten alle drei Landeskirchen den Regierungsrat gebeten, die Obergrenze der Anzahl Gottesdienstbesucher*innen der Grösse des jeweiligen Kirchenraums anzupassen.

Keine Ausnahmen für Kirchen

Der Regierungsrat hat beiden Bitten jedoch nicht nachgegeben, wie die reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn in einem Schreiben vom 17. November an ihre Mitgliederkirchen festhalten. Der Regierungsrat wolle «den Vorschlag zur Festlegung der Personenobergrenze im Verhältnis zur Raumgrösse zu einem späteren Zeitpunkt prüfen», heisst es in diesem Schreiben, das dem «pfarrblatt» vorliegt, weiter.

Vielleicht kleine Öffnungsschritte

Dazu sagte Regierungspräsident Pierre Alain Schnegg an der Medienorientierung des Regierungsrates: «Ich hoffe, wir können in zwei bis drei Wochen Lockerungen beschliessen. Wenn überhaupt», so Schnegg, «werden es aber kleine Öffnungsschritte sein.»

Bildungs- und Kulturdirektorin Christine Häsler betonte in ihrer Wortmeldung, die Kirchen und Religionsgemeinschaften «tragen intensiv zum Zusammenhalt unserer Gesellschaft bei, und sie sind eine wichtige Stützte für viele Menschen». (sys/kr)