Heute darf werdendes Leben erst während der Schwangerschaft untersucht werden. Bild: fotolia

Kinder medizinisch machen

06.05.2015

Abstimmung zur Fortpflanzungsmedizin

Am 14. Juni stimmen wir über die Präimplantationsdiagnostik PID ab. Ist das korrekt oder geht es nicht vielmehr um eine relativ unspektakuläre Verfassungsänderung? Die Details und Hintergründe.


Die PID-Vorlage besteht aus zwei Teilen: einer Verfassungsänderung, die die Embryonen- Tests grundsätzlich erlaubt, und einem Gesetz, das das Anwendungsfeld der PID definiert. Jetzt im Juni geht es um die Verfassungsänderung, anschliessend beginnt die Referendumsfrist zum Gesetz. Wir müssen also voraussichtlich zweimal abstimmen.
In der Schweiz kommen pro Jahr etwa 80 000 Kinder zur Welt, rund 2000 von ihnen dank einer künstlichen Befruchtung. Bislang war es verboten, die so erzeugten Embryonen mittels PID genetisch zu untersuchen. Die Verfassungsänderung, über die wir nun abstimmen, soll die Voraussetzung für eben diese PID schaffen. Bislang durften nur so viele Embryonen künstlich erzeugt werden, wie einer Frau sofort eingepflanzt werden konnten. Gemäss neuer Formulierung dürften künftig so viele Embryonen entwickelt werden, «als für die medizinisch unterstützte Fortpflanzung notwendig sind». Erst damit könnte eine PID «erfolgversprechend durchgeführt werden», wie der Bundesrat schreibt.

Das Fortpflanzungsmedizingesetz, das die Anwendung der PID dann definiert, wurde vom Parlament bereits geändert. Kommt die Verfassungsänderung im Juni durch, wird es wahrscheinlich zu einem Referendum kommen und das Volk wird noch einmal an die Urne gebeten. Dieses Gesetz erlaubt die PID in zwei Fällen: Zum einen bei Paaren, die Träger von schweren Erbkrankheiten sind. Mit Hilfe der PID können Embryonen, die keine entsprechenden Gendefekte aufweisen, ausgewählt und in die Gebärmutter der Frau eingesetzt werden. Dadurch soll verhindert werden, dass das Kind von der Erbkrankheit seiner Eltern betroffen ist. Zum andern soll die PID künftig auch bei Paaren durchgeführt werden dürfen, die auf natürlichem Weg keine Kinder bekommen können. Bei ihnen könnten auf diese Weise «Embryonen ausgewählt werden, die eine gute Entwicklungsfähigkeit erwarten lassen», schreibt der Bundesrat.

Nach den Delegiertenversammlungen steht fest, dass mit Ausnahme der SVP und der EVP sämtliche Parteien die Vorlage befürworten. Im Nein-Lager befinden sich auserdem die Schweizer Bischöfe. Die Zulassung der PID sei eine «falsche Entscheidung», schrieben sie schon im letzten November. Und weiter: «Eine Gesellschaft ist dann im echten Sinn human, wenn sie sich fähig zeigt, jedem Menschen volle Würde und vollen Schutz zuzubilligen, ob stark oder schwach, ob klein oder gross, ob krank oder gesund. Gestützt auf dieses humane und evangeliumsgemässe Prinzip wird die katholische Kirche es immer ablehnen, das Sortieren, Selektionieren und Eliminieren menschlicher Wesen als Fortschritt zu betrachten.»

Auch der Schweizerische Evangelische Kirchenbund lehnt die Vorlage ab. Er ist aber nicht grundsätzlich gegen die PID. In einer Medienmitteilung heisst es: «Die genetisch begründete Selektion von Embryonen stösst in den hoch sensiblen und problematischen Bereich der Eugenik vor, d.h. der künstlichen Selektion von Menschen. Deshalb muss eine klare und strikte rechtliche Regelung für die Anwendung von PID geschaffen werden. Die vorgelegte Revision erfüllt diese Forderungen nicht.»
Der SEK hat einen Film zum Thema produziert, «Präimplantationsdiagnostik von Kindern erklärt»

Andreas Krummenacher