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Klimaseniorinnen
«Wortimpuls». Kolumne von Felix Klingenbeck
Schweizer Klimaseniorinnen haben beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte geklagt und diesen April Recht bekommen. Die Schweiz tue zu wenig gegen den Klimawandel und verletze so das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens.
Hüben wie drüben wurde eifrig kommentiert, debattiert und polemisiert. Die Blickwinkel mögen verschieden sein, die Interessen mögen divers sein, die Sichtweisen mögen unterschiedlich sein, Fakt ist:
– Die Schweiz hat die Klimaziele von Paris unterschrieben. Das Parlament hat diesen zugestimmt. Der Beschluss unterstand dem fakultativen Referendum.
– Die Schweiz ist einer der 47 Mitgliedstaaten des Europarats. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ist Teil des Europarats. Die Schweiz hat die Europäische Menschenrechtskonvention unterschrieben.
– Für den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte kann jedes Land einen Richter, eine Richterin vorschlagen. In der Schweiz geschieht dies durch den Bundesrat.
– Jeder Bürger und jede Bürgerin der Mitgliedstaaten des Europarats hat das Recht, sich an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu wenden.
– Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte überlässt es der Schweiz mit ihren demokratischen Prozessen, wie sie den Klimaschutz verbessern wird.
Felix Klingenbeck