Verantwortung. Foto: David-W- / photocase.de

Konzernverantwortungsinitiative KoVI

15.02.2019

Ökologische Verantwortung stoppt nicht an der Grenze. Auch der katholische Frauenbund engagiert sich.

Die Konzernverantwortungsinitiative will, dass Konzerne mit Sitz in der Schweiz in Zukunft auch im Ausland Menschenrechte und Umweltstandards einhalten müssen. Die Initiative wurde von über 100 Organisationen lanciert und unterstützt, darunter sind das Fastenopfer und der Schweizerische Katholische Frauenbund. Die Bischöfe Felix Gmür (Bistum Basel) und Markus Büchel (Bistum St. Gallen) haben sich ebenfalls öffentlich zur Initiative bekannt.

Lesen Sie hier unsere Artikelserie zur Konzernverantwortungsinitiative


Hintergrund für die Initiative waren Unternehmen mit Sitz in der Schweiz, die durch ihre Tätigkeiten im Ausland immer wieder Menschenrechte und Umweltstandards verletzen, beispielsweise durch Kinderarbeit, Trinkwasserverschmutzung, oder Zwangsarbeit.

Damit auch dubiose Konzerne nicht mehr länger ohne rechtliche Folgen wirtschaften können, sollen Menschrechtsverletzungen und Missachtung von internationalen Umweltstandards neu Konsequenzen haben und die Konzerne sollen dafür haften.

Die KOVI gilt für Konzerne mit Sitz in der Schweiz. Kleine und mittlere Unternehmen sind ausgenommen, ausser ihr Haupttätigkeitsfeld ist in einem Hochrisikobereich, wie z.B. dem Diamantenhandel. Durch eine Sorgfaltsprüfung sollen diese Unternehmen dort zuerst hinschauen, wo die grössten Risiken für Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden bestehen. Wer einen Schaden verursacht, soll dafür geradestehen und Schadenersatz bezahlen, es sei denn, er kann die nötige Sorgfaltsprüfung vorlegen. Diese zivilrechtliche Haftung betrifft nicht die ganze Wertschöpfungskette, sondern nur bis zu den kontrollierten Unternehmen, das heisst bis zu den Tochterunternehmen. Das Opfer muss den Schaden beweisen und den Kausalzusammenhang mit dem Unternehmen darlegen können.

In vielen Ländern sind ähnliche Entwicklungen im Gange. Auf Grund eines Gegenvorschlags ist die Initiative aktuell im parlamentarischen Prozess hängig. Sie würde voraussichtlich 2020 zur Abstimmung kommen.

Die Präsidentin der Schweizerischen Katholischen Frauenbundes, Simone Curau-Aepli, legt nun in einem Meinungsbeitrag dar, warum sie die Initiative positiv beurteilt:

 

Meinungsbeitrag SKF zur Konzernverantwortungsinitiative

von Simone Curau-Aepli, Präsidentin SKF

«Nicht nur in den Anden wird die ‹Mutter Erde› - Madre Tierra oder Pacha Mama, - als DIE grosse Sorgende verehrt. Sie ist neben dem männlichen Beschützer ‹Vater Himmel› die weibliche Seite Gottes. Sie gibt uns das, was wir zum Leben brauchen: die Luft zum Atmen, die Erde zum Bebauen und Bewohnen, das Wasser des Lebens. Sie wird aber weder gebührend geheiligt, sondern ausgebeutet.

Das habe ich sowohl in Bolivien wie in Südafrika persönlich erlebt, wo die Lebensgrundlagen von ganzen Dörfern zerstört werden, weil die Minenbetreibenden und die politischen Verantwortlichen selbstsüchtig und gierig wirtschaften. Das kontaminierte Wasser vergiftet Bäche, Felder und Gärten mit Chemikalien, sodass das Land unbewohnbar wird.

In Bolivien sind es vor allem die Frauen, die den Wandel fordern, sich zusammenschliessen und für die Verteidigung der «Mutter Erde» und damit für die Lebensgrundlagen ihrer Familien kämpfen. Wären diese Minen in der Schweiz, die Menschenrechte und Umweltstandards wären durch eine Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen geschützt. Für die Produktion im Ausland greifen unsere Gesetze jedoch nicht.

Aus Sicht des SKF Schweizerischer Katholischer Frauenbund widerspricht es unseren Grundwerten, wenn Schweizer Konzerne soziale und ökologische Standards im Ausland nicht einhalten. Verantwortung für unser Handeln stoppt nicht an der Grenze und genau da setzt die Konzernverantwortungsinitiative (KoVI) an.

Die Sorgfaltsprüfungspflicht fordert, dass diese Konzerne sich so verhalten, wie sie es auch in der Schweiz tun müssten: Abwasser reinigen, Luft filtern und Menschen nicht ausbeuten. Missachten die Konzerne ihre Sorgfaltsprüfungspflicht, müssen sie vor einem Schweizer Gericht für ihre Handlungen geradestehen.

Die Sorgfaltsprüfung gilt für alle Geschäftstätigkeiten und für die ganze Lieferkette. Haftbar sind die Konzerne jedoch nur für die direkt kontrollierbaren Unternehmen wie beispielsweise Tochtergesellschaften. Daher haftet ein Konzern nur, wenn ein geklagter Missstand hätte identifiziert und beeinflusst werden können, dies aber unterlassen worden ist.

Die KoVI ist keine weltfremde Utopie, denn sie bezieht sich auf die 2011 von der UNO einstimmig angenommenen Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte. Auch der SKF bekennt sich in seinem Leitbild für Gerechtigkeit, die Würde aller Menschen und die Bewahrung der Schöpfung. Viele unserer Mitglieder engagieren sich aktiv für den Schutz der Mitwelt und den Fairen Handel und damit für mehr Gerechtigkeit. Mit dem Elisabethenwerk sind wir zudem seit 60 Jahren in der Entwicklungszusammenarbeit aktiv.

SKF-Frauen wissen somit aus eigener Erfahrung, dass die Ärmsten am meisten unter den Folgen von unverantwortlichem unternehmerischem Handeln leiden. Der Verbandsvorstand des SKF unterstützt zusammen mit weit über 100 anderen Organisationen die KoVI. Zusammen mit den Evangelischen Frauen Schweiz EFS engagieren wir uns aktiv bei ‹Kirche für Konzernverantwortung›.»

 

Hinweise
Hier geht es zum «pfarrblatt»-Dossier über die Konzernverantwortungsinitiative