Fast zwei Drittel der seit September gemeldeten mutmasslichen Übergriffe betreffen Jungen, die Täter sind mehrheitlich männlich. Symbolfoto: Manuela Matt
Missbrauch Bistum Basel: 92 Fälle seit September gemeldet
Seit Publikation der Missbrauchsstudie sind im Bistum Basel 92 Meldungen eingegangen.
Seit Publikation der Pilotstudie zu Missbrauch am 12. September gingen im Bistum Basel 92 Meldungen zu mutmasslichem sexuellem Missbrauch ein. Die Täter seien mehrheitlich Männer, fast zwei Drittel der Opfer Kinder.
Anfang März gab das Bistum Basel einen Zwischenstand bekannt, wieviele Meldungen zu sexuellen Übergriffen seit Publikation der Missbrauchsstudie am 12. September eingegangen seien. Bis Ende Februar wurden dem Bistum demnach 92 Fälle gemeldet, die mutmasslich sexuellen Missbrauch betrafen.
Fast zwei Drittel Kinder
Bei 58 dieser Meldungen gehe es um sexuelle Handlungen mit Kindern. Täter und Betroffene sind grossmehrheitlich männlich. Zwei der Fälle seien nach dem Jahr 2000 geschehen. Bei fünf dieser Meldungen geht es um Geschlechtsverkehr, Oral- oder Anal-Verkehr. In 20 Fällen steht der Vorwurf der Berührung von nackten oder bekleideten Körperteilen im Raum, elf Meldungen betreffen sexuell motivierte Äusserungen oder Gesten. Zu den verbleibenden 22 Fällen gibt es keine weiteren Informationen.
Von den Beschuldigten sind laut Mitteilung des Bistums 32 Weltpriester oder Diakon, 13 sind Ordensleute. Die übrigen hätten eine andere Funktion inne oder seien nicht eruierbar. Manche Personen seien mehrfach beschuldigt. Mehr als die Hälfte der Beschuldigten seien bereits gestorben.
Antrag auf Genugtuung
Von den insgesamt 92 Meldungen können 78 nach staatlichem Strafrecht nicht mehr verfolgt werden, weil sie verjährt oder verwirkt sind. 13 Meldungen würden kein Strafdelikt beinhalten oder seien aufgrund unbekannter Faktoren nicht weiter verfolgbar. Ein unverjährter mutmasslicher Übergriff sei bei der Staatsanwaltschaft hängig.
Wenn Delikte verjährt oder Beschuldigte bereits tot sind, können Betroffene einen Antrag auf Zahlung einer Genugtuung stellen. Dies geschieht via die unabhängige Anwaltskanzlei Kellerhals Carrard in Bern. Seit September hat das Bistum dieser Kanzlei acht Aufträge erteilt, einen solchen Antrag einzureichen. Bischof Gmür hat ausserdem veranlasst, dass in drei Fällen kirchenrechtliche Untersuchungen durchgeführt werden. Dies ist auch bei strafrechtlich verjährten Fällen noch möglich.
91 Fälle in zwölf Vorjahren
In den gut zwölf Jahren seit dem Amtsantritt von Bischof Felix Gmür 2011 bis zur Publikation der Missbrauchsstudie gingen beim Bistum Basel insgesamt 91 Meldungen ein. Die Delikte waren mehrheitlich bereits verjährt, sieben Meldungen wurden angezeigt. 44 Meldungen betrafen entweder kein Strafdelikt oder das Delikt war nicht eruierbar. (sys)
Übergriff - Was tun?
Selbsthilfegruppe für Menschen, die sexuelle Gewalt im kirchlichen Umfeld erlebt haben
IG Missbrauchsbetroffene im kirchlichen Umfeld
Opferhilfe Kanton Bern
Kirchliche Anlaufstellen