Neues Landeskirchengesetz mit viel Vertrauen

21.03.2018

Die Entflechtung ist perfekt. Am 21. März hat der Grosse Rat des Kantons Bern das neue Kirchengesetz definitiv verabschiedet.

Am 21. März hat der Grosse Rat des Kantons Bern das neue Kirchengesetz mit grosser Mehrheit definitiv verabschiedet. Mit dem neuen Gesetz wird das Verhältnis zwischen Kirche und Staat neu geregelt. Es ist von einer Entflechtung, nicht von einer Trennung, die Rede.

Die Landeskirchen erhalten mehr Bedeutung und Autonomie. Die augenfälligste Änderung betrifft die Anstellung der Pfarrpersonen. Diese werden nicht mehr vom Kanton angestellt, sondern von den Landeskirchen selber. Das Geld kommt weiterhin zum grossen Teil vom Kanton, es sind neu einfach globale Beiträge oder Subventionen. Die alten, historischen Verpflichtungen gegenüber der evangelisch-reformierten Kirche werden insofern nicht angetastet und ebenfalls auf die anerkannten weiteren Konfessionen und Religionsgemeinschaften angewendet. Es sind das die römisch-katholische Kirche, die christkatholische Kirche und die jüdische Glaubensgemeinschaft. Konkret wird zur Finanzierung der Löhne und der «gesamtgesellschaftlichen, kulturellen und sozialen Leistungen» der Kirchen ein 2-Säulen-Modell eingeführt.

Der ganze Prozess dauerte über vier Jahre, das neue Gesetz tritt 2020 in Kraft. Bis dahin muss nun auch die römisch-katholische Landeskirche des Kantons Bern beispielsweise die Kirchenverfassung oder das Personalreglement neu erarbeiten oder überarbeiten. Die Arbeiten sind im Gang, die ersten konkreten Ergebnisse sollen in den nächsten Monaten bereits vorliegen.

Laut Regionaljournal Bern-Fribourg-Wallis des Schweizer Radios (SRF) haben sich die Grossrätinnen und Grossräte eine leidenschaftliche Debatte über die Pensionskassenregelung von 50 pensionierten römisch-katholischen Leitungspersonen und Priestern geliefert. Diese sollen bei der Bernischen Pensionskasse bleiben, wo alle Kantonsangestellten versichert sind. Die noch nicht pensionierten Angestellten sollen künftig aber in die Vorsorgestiftung Abendrot wechseln. Das störte offenbar eine Mehrheit der Finanzkommission des Grossen Rates. Jene also, die noch Beiträge in die Pensionskasse zahlen würden, diese Personen würden weggehen, die Pensionierten, die Kosten verursachen würden, diese Personen würden bleiben. Für einen Kanton der sparen müsse, gehe das nicht - darin waren sich laut SRF die linken und die rechten Parteien im Rat einig. Allerdings kam man zum Schluss, dass das hier ein Sonderfall sei. Würde man diese Regelung verändern, würde man gegen Bundesgesetz verstossen. Die Mitteparteien, insbesondere die BDP, argumentierten, das käme ausserdem einem Affront gegenüber der römisch-katholischen Kirche gleich. Das Kantonsparlament lehnte es darum schliesslich mit 72 zu 65 Stimmen ab, das kantonale Gesetz in dieser Frage abzuändern. Damit bleiben die 50 pensionierten ehemaligen Angestellten der römisch-katholischen Landeskirche weiterhin beim Kanton versichert.

In einer ersten, gemeinsamen Stellungnahme begrüssen die drei bernischen Landeskirchen den Entscheid des Grossen Rates. Das Kantonsparlament zeige damit, «dass es das partnerschaftliche Verhältnis von Staat und Landeskirchen weiterführen will und dass es deren Arbeit für die Gesellschaft vertraut.» In der Stellungnahme heisst es weiter, dass der Grosse Rat mit der neuen gesetzlichen Regelung eine «zeitgemässe rechtliche Grundlage geschaffen» habe, um das traditionell gute Verhältnis zwischen dem Kanton Bern und den Landeskirchen weiterzuführen. Man sei dankbar für das konstruktive Verhandlungsklima, den gegenseitigen Respekt und das Vertrauen.

Andreas Krummenacher

Die Stellungnahme der drei Landeskirchen lesen Sie hier

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