Foto: Frauen in Interlaken mit Hidschab (links) und Nikab. Foto: Keystone, Peter Klaunzer

Rat der Religionen sagt Nein zum Verhüllungsverbot

26.01.2021

Abstimmung am 7. März.

Der Schweizerische Rat der Religionen lehnt das Burkaverbot ab, das am 7. März an die Urne kommt. Es stelle eine «unverhältnismässige» Einschränkung der Religionsfreiheit dar.

Dem Schweizerischen Rat der Religionen (SCR) gehören Vertreter und eine Vertreterin der christlichen, jüdischen und muslimischen Religionsgemeinschaften an. Am Montag präsentierte das Gremium in einer Medienkonferenz per Zoom eine Stellungnahme zur Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot». Die Mitglieder des Rates sprechen sich einstimmig gegen die Einführung eines Verhüllungsverbotes aus, sagte dessen Präsident Harald Rein an der Medienkonferenz. Rein ist Bischof der Christkatholischen Kirche in der Schweiz.

Kein Beitrag für friedliches Miteinander

Damit stelle sich der Rat gegen eine «unverhältnismässige» Einschränkung der Religionsfreiheit, heisst es in der Medienmitteilung. Der Rat begrüsst hingegen den indirekten Gegenvorschlag von Bundesrat und Parlament. Der Gegenvorschlag verpflichtet Personen, Behörden ihr Gesicht zu zeigen, wenn dies für deren Identifikation notwendig ist. «Als Repräsentantinnen und Repräsentanten der grössten Schweizer Religionsgemeinschaften wollen wir heute zusammenstehen und zeigen, dass ein Verhüllungsverbot nichts für ein friedliches Miteinander in unserem Land beitragen kann», sagte Rein an der Medienkonferenz.

Religionsfreiheit ermöglicht religiöse Vielfalt

Die Religionsfreiheit ermögliche religiöse und kulturelle Pluralität und schütze die Religionsgemeinschaften vor Druck von innen und aussen, hält der Rat fest. Dieses Grundrecht sei ein wichtiger Pfeiler in der liberalen rechtsstaatlichen Demokratie. Es schütze auch religiöse Praktiken wie Kleidervorschriften. Beinahe jede Religion kenne unterschiedliche Verhüllungen des Körpers «als Zeichen menschlicher Ehrfurcht und Verehrung für einen Gott», sagte Montassar BenMrad, Präsident der Föderation Islamischer Dachorganisationen Schweiz und Vizepräsident des SCR. «Solche Glaubensüberzeugungen verdienen Respekt, weil sie untrennbar zur Identität der Gläubigen gehören.»

Keine Stellungnahme der Bischofskonferenz

«Die Initiative verfehlt ihr Anliegen», zitiert die Mitteilung den Basler Bischof Felix Gmür, der aktuell die Schweizer Bischofskonferenz präsidiert. «Die angeordnete Enthüllung wird keine Garantie für Gewaltlosigkeit bieten», so Gmür. Gmür war allerdings an der Pressekonferenz nicht anwesend. Vertreten wurde er durch den Weihbischof von Lausanne, Genf und Freiburg, Alain de Raemy. Gmür äussere im SCR seine persönliche Haltung, von Seiten der Bischofskonferenz gebe es keine offizielle Stellungnahme, sagte de Raemy auf Nachfrage des «pfarrblatt». Sie habe sich aber immer gegen jede Einschränkung der Religionsfreiheit gestellt.

Frauen sollen Kleider frei wählen können

Der SCR ist der Ansicht, die Initiative richte sich vor allem gegen eine kleine Gruppe muslimischer Frauen. Diese gerieten dadurch in einen doppelten Konflikt: einer religiösen Forderung zur Verhüllung und dem entgegengesetzten staatlichen Zwang zur Enthüllung. Rita Famos, die Präsidentin der Evangelisch-reformierten Kirche Schweiz, betonte, wie wichtig dem Rat in seiner Stellungnahme die Gleichstellung der Geschlechter und das Verbot jeglicher Diskriminierung sei.

Famos mahnte zur Zurückhaltung bei der Interpretation der Verschleierung. «Wenn wir bei verschleierten Frauen stets Unterdrückung und Herabsetzung vermuten, werden wir der Vielfalt der religiösen Selbstdeutungen von Frauen nicht gerecht.» Vielmehr müssten aus Sicht des Rates weiterhin die Rechte von Frauen gestärkt werden. Famos, welche die erste und einzige Frau im SCR ist, betonte allerdings auch, sie wolle den Rat beim Wort nehmen, damit dieser sich dafür stark mache, damit die Frauen der Religionsgemeinschaften ihre Kleidungsstücke tatsächlich frei wählen können.

Tessin und St. Gallen haben Verhüllungsverbot

Die Initiative «Ja zum Verhüllungsverbot» wurde 2017 vom Egerkinger Komitee eingereicht. Dieses hatte bereits die Anti-Minarett-Initiative lanciert und durchgebracht. Die Initiant*innen argumentieren unter anderem mit der Gefahr des Terrorismus und dem Gebot der Gleichberechtigung. Abgestimmt wird am 7. März. Bundesrat und Parlament empfehlen, die Initiative an der Urne abzulehnen. Sie befürworten den indirekten Gegenvorschlag, der automatisch in Kraft tritt, falls die Initiative abgelehnt wird. In den vergangenen Jahren haben die Kantone St. Gallen und Tessin ein Verhüllungsverbot eingeführt, im Kanton Glarus fand das Anliegen keine Mehrheit. (kath.ch/sys)