
Blick über die Berner Altstadt vom Rosengarten. Foto: Annalena Müller
Reformierte Kirchgemeinden entscheiden über Fusion
Die evangelisch-reformierten Kirchgemeinden stimmen über die geplante Fusion zu einer einzigen Kirchgemeinde ab. Den Auftakt machte die Kirchgemeinde Heiliggeist mit einem klaren Votum.
Die Stadt-Berner Kirchgemeinden entscheiden in den kommenden Wochen, ob sie sich zu einer einzigen Kirchgemeinde zusammenschliessen wollen. Den Anfang machte am Sonntag (2.3.) die Kirchgemeinde Heiliggeist.
Heiliggeist stimmt zu
Laut Webseite hat die Kirchgemeindeversammlung der Fusionsvorlage «Kirchgemeinde Bern» mit 27 Ja zu 0 Nein bei 0 Enthaltungen einstimmig zugestimmt.
In den nächsten Wochen werden in zehn weiteren Kirchgemeinden Abstimmungen stattfinden, bevor am 18. Mai 2025 auch die Gesamtkirchgemeinde über den Zusammenschluss befindet.
Weniger Bürokratie, mehr Mittel
Aktuell existiert in Bern eine Doppelstruktur. Die reformierte Gesamtkirchgemeinde Bern ist Eigentümerin aller kirchlichen Liegenschaften. Sie nimmt die Kirchensteuer ein und stellt den Kirchgemeinden die Mittel zur Verfügung stellt. Anderseits gibt es elf Kirchgemeinden. Sie sind rechtlich selbständig, faktisch aber abhängig von der Gesamtkirchgemeinde.
Mit der Fusion soll es nur noch eine zweisprachige Kirchgemeinde mit Kirchenkreisen geben. Ziel ist es, den Verwaltungsaufwand zu senken und damit über mehr Ressourcen für die Arbeit in den Quartieren zu verfügen.
Damit die Fusion zustande kommt, müssen die Gesamtkirchgemeinde und mindestens neun Kirchgemeinden zum Fusionsvertrag ja sagen. Lehnt eine Kirchgemeinde die Fusion ab, wählt sie den Alleingang. Für Personal, Finanzen und Gebäude müsste sie künftig selbst sorgen, schreibt die BZ. Kommt der Zusammenschluss zustande, soll Mitte 2026 der neue Kirchgemeinderat als Exekutivorgan gewählt werden. Die Fusion soll auf Anfang 2027 umgesetzt werden.
Auch in für die katholischen Kirchgemeinden werden immer wieder Zusammenschlüsse diskutiert. Bisher sind vergleichbare Vorstösse aber gescheitert. (ALM)