Kuppel des Bundeshauses in Bern, geschmückt mit diversen Kreuzen. Foto: wikimedia commons/kr
Religionen und Staat
Wortimpuls. Kolumne von Felix Klingenbeck, Pfarreileiter Münsingen
Die öffentlich-rechtliche Anerkennung von
Religionsgemeinschaften
ist Sache des Staates. Die Kriterien
für eine solche Anerkennung
sind Sache des Staates. Wer daran etwas ändern will,
kann dies mit den Instrumenten
der Demokratie tun.
Sache der Religionsgemeinschaften ist es,
durch ihre Organisationsform
eine solche Anerkennung
zu ermöglichen oder zu erhalten.
Dabei sind Transparenz, Gleichberechtigung
und Gewaltentrennung
zentrale Eckpunkte.
Wenn der Staat Kirchensteuern einzieht,
lässt er sich diese Dienstleistung
von den Kirchen bezahlen.
Wenn der Staat Kirchensteuern einzieht,
ist das Sache des Staates.
Wer daran etwas ändern will,
kann dies mit den Instrumenten
der Demokratie tun.
Sache der Religionsgemeinschaften ist es,
offenzulegen, wozu das Geld verwendet wird,
und auf professionelle
Kontrollmechanismen zu setzen.
Wenn juristische Personen Kirchensteuern
bezahlen müssen,
so gründet das in den gesamtgesellschaftlichen
Leistungen der Kirchen.
Wenn juristische Personen Kirchensteuern
bezahlen müssen,
ist das eine Sache des Staates.
Wer daran etwas ändern will,
kann dies mit den Instrumenten
der Demokratie tun.
Sache der Religionsgemeinschaften ist es,
ihre Leistungen zum Wohle aller auszuweisen
und zu kommunizieren und deutlich zu machen
und plausibel zu machen,
was sie zum Gemeinwohl beitragen.
Felix Klingenbeck