Bischof Felix Gmür an der Medienkonferenz zur Publikation der Missbrauchsstudie. Foto: Moritz Hager
Rom rügt Bischof Felix Gmür im Fall Nussbaumer
Rom attestiert Bischof Felix Gmür zwei grobe Verfahrensfehler im «Fall Nussbaumer».
Der Vatikan mahnt Bischof Felix Gmür offiziell im «Fall Nussbaumer» ab. Das zuständige Dikasterium bestätigt zwei grobe Verfahrensfehler. Für die Missbrauchsbetroffene Denise Nussbaumer schafft die Mahnung eine gewisse Befriedigung. Die Formulierung des Textes aus Rom zeige gleichzeitig erneut «dass ich als Opfer keine Rolle spiele».
Annalena Müller
Es war der Skandal vor dem Skandal: Bischof Felix Gmür hat im Fall Denise Nussbaumer versäumt, die vorgeschriebene Meldung nach Rom zu machen. Zwei Wochen vor Veröffentlichung der Pilotstudie hatte das Bistum Basel damit einen Vertuschungsskandal und Bischof Felix Gmür sah sich massiver Kritik ausgesetzt. Nun bestätigt das zuständige Dikasterium für die Bischöfe die Verfahrensfehler – und mahnt den Bischof offiziell.
Signifikante Verfahrensfehler
In einer Medienmitteilung des Bistums werden die beiden Gründe für die Mahnung erläutert. Zwar habe Bischof Felix Gmür den Ortsordinarius des Beschuldigten pflichtgemäss informiert. Allerdings hätte er die persönlichen Dokumente der Betroffenen nicht an den Ortsbischof weitergeben dürfen. Hier sei der Bischof seiner Vorsorgepflicht nicht nachgekommen. Denn er hätte sicherstellen müssen, dass diese nicht in den Besitz des Beschuldigten gelangen.
Ebenfalls gemahnt wird Felix Gmür, weil er es versäumt hatte, das Dikasterium für die Glaubenslehre über den Fall zu informieren. Dazu wäre der Balser Bischof verpflichtet gewesen, da die Betroffene zum Zeitpunkt der angezeigten Übergriffe minderjährig war. Die Medienmitteilung zitiert im Folgenden aus dem Gutachten aus Rom: «In Anbetracht des vorher Gesagten spricht Ihnen (Felix Gmür) dieses Dikasterium eine Mahnung aus wegen mangelnder Vorsicht im ersten und wegen Unachtsamkeit im zweiten Punkt.»
Im Anschluss relativieren die Verantwortlichen in Rom ihre Rüge, wenn sie anfügen: «Gleichzeitig ist aber auch festzustellen, dass sich kein Anhalt für Absicht von Vertuschung noch für mangelnden Respekt vor der mutmasslichen Betroffenen findet.»
Bestätigt und irritiert
Auf Anfrage von kath.ch sagt Denise Nussbaumer*: «Ich finde es einerseits befriedigend, dass das Dikasterium zwei der stossendsten Verfahrensfehler anerkennt und Felix Gmür dafür mahnt.» Auch anerkenne Nussbaumer, dass das Bistum die Mahnung aus Rom öffentlich macht und sie nicht verschweigt.
«Allerdings irritiert mich die anhaltende Ambivalenz und auch Widersprüchlichkeit in dem Statement – sowohl aus Rom als auch aus Solothurn. Einerseits gesteht Felix Gmür ein, dass mir durch diese Fehler zusätzlicher Schaden zugefügt wurde.» Andererseits werde in der Mahnung des Dikasteriums selbst festgehalten, dass sich kein Anhalt für mangelnden Respekt gegenüber der Betroffenen gebe. «Mit anderen Worten: Das Objektive, das nicht zu verleugnen ist – nämlich die Verfahrensfehler – werden anerkannt. Das vermeintlich Subjektive, der respektlose Umgang mit meinen intimen Dokumenten inklusive Kontaktdaten, wird aber weiterhin als bedauerlicher Fehler und Unachtsamkeit abgetan. Das zeigt meines Erachtens erneut, dass ich als Opfer keine Rolle spiele.»
Fall Nussbaumer
Der zugrundeliegende Fall ereignete sich in den 1990er Jahren. Wie der «Beobachter» im Sommer 2023 berichtete, erlebte die damals 14-jährige Denise Nussbaumer über mehrere Jahre hinweg sexuelle Übergriffe durch einen Priester. Erst als Erwachsene verstand sie, was damals mit ihr geschah. Im Sommer 2019 verständigt sie das Bistum Basel. Bischof Felix Gmür leitete daraufhin eine kirchenrechtliche Voruntersuchung ein.
In dem Rahmen der Untersuchung leitete Felix Gmür Kopien der Tagebuchaufzeichnungen von Denise Nussbaumer aus den 1990er Jahren sowie ihre aktuelle Kontaktdaten an den Ortsbischof und den mutmasslichen Täter weiter. Ausserdem versäumte es der Basler Bischof, die Glaubenskongregation in Rom zu informieren. Dazu wäre Felix Gmür verpflichtet gewesen, da Denise Nussbaumer zum Zeitpunkt der mutmasslichen Übergriffe noch minderjährig war. kath.ch