Der schönste Dank sind doch gesunde und glückliche Kinder und Mütter. Foto:zVg

Solidaritätsfonds für Mutter und Kind

11.01.2017

Hilfe für Mutter und Kind seit 1976: Der kirchliche Solidaritätsfonds für Mutter und Kind kümmert sich um finanzelle Sorgen von jungen Frauen.

Diese Hilfe für Mutter und Kind in Not gibt es seit 1976! Als Kontra­punkt zu der damals ersten Abstim­mung zur Fristenlösung wurde der SOFO gegründet, dies als Zeichen gelebter Solidarität unter Frauen und Mitverantwortung für das wer­dende Leben.

Obwohl das soziale Netz in der Schweiz recht engmaschig geknüpft ist, weist es gerade im Bereich Mut­terschaft grosse Löcher auf. Die Sta­tistik zeigt: Die Armut von Alleinerzie­henden und Familien ist leider trotz Mutterschaftsversicherung nach wie vor ein grosses Problem.

Der Solidaritätsfonds für Mutter und Kind finanziert seine Tätigkeit wesentlich durch die jährliche Kir­chenkollekte am zweiten Januar-Wo­chenende. Dazu kommen Spenden, Zuwendungen und Legate von Gön­nerinnen und Gönnern, von Frauen­vereinen, Klöstern, Kirchgemeinden und anderen Gruppierungen. Da die Einnahmen aus der jährlichen Kollek­te laufend abnehmen, ist der Solida­ritätsfonds dringend auf Spenden angewiesen. Der Schweizerische Ka­tholische Frauenbund SKF, dessen Sozialwerk der Solidaritätsfonds ist, trägt das ZEWO Gütesiegel für ge­meinnützige Institutionen. Die finan­ziellen Mittel werden zielgerichtet eingesetzt. Über die Verwendung der Gelder informiert der SKF trans­parent. Der Solidaritätsfonds verfügt in Luzern, Neuenburg und Bellinzona über drei Anlaufstellen, bei denen Gesuche für Unterstützungsbeiträge eingegeben werden können. Eine kompetente Expertinnenkommissi­on befindet über die Gesuche und entscheidet über die Höhe der bewil­ligten Beiträge. Die Beurteilung der Gesuche geschieht unabhängig von Konfession, Zivilstand oder Staatszu­gehörigkeit der betroffenen Frau. Der Solidaritätsfonds für Mutter und Kind gewährt schnell und unbürokra tisch finanzielle Überbrückungshilfe für Frauen, die durch Schwanger­schaft, Geburt oder Kleinkinderbe­treuung in Not geraten sind.  

Es werden Beiträge gesprochen zum Beispiel für:
• Geburtskosten
• Babyausstattung
• Ausgleich von Lohnausfall
• Kosten einer Familienhilfe
• Betreuungskosten für das Kind
• Umzugskosten
• Erholungsaufenthalte 

Oder eben, was immer dringend nö­tig ist und im Moment die finanziellen Möglichkeiten übersteigt.

• In Einzelfällen unterstützt der Soli­daritätsfonds auch Projekte, die eine längerfristige Verbesserung der Situation von Mutter und Kind zum Ziel haben. Z.B. Ausbildung oder Umschulung der Mutter
• In der Regel werden einmalige Beiträ­ge als Überbrückungshilfe geleistet an Frauen, die in der Schweiz leben.

Der schönste Dank sind doch ge­sunde und glückliche Kinder und Mütter, die ihre Aufgabe ohne finan­zielle Ängste bewältigen können. Wer spendet, kann auch sparen, denn der Solidaritätsfonds ist eine gemeinnützige Institution im Sinn des Gesetzes. Zuwendungen an den Solidaritätsfonds können von den Steuern abgezogen werden.

Vera Schlittler-Graf

Solidaritätsfonds
Spendenkonto für Mutter und Kind
PC 60-6287-7
Schweizerischer Katholischer Frauenbund
Kasernenplatz 1, Postfach 78546000 Luzern 7