Der schönste Dank sind doch gesunde und glückliche Kinder und Mütter. Foto:zVg
Solidaritätsfonds für Mutter und Kind
Hilfe für Mutter und Kind seit 1976: Der kirchliche Solidaritätsfonds für Mutter und Kind kümmert sich um finanzelle Sorgen von jungen Frauen.
Diese Hilfe für Mutter und Kind in Not gibt es seit 1976! Als Kontrapunkt zu der damals ersten Abstimmung zur Fristenlösung wurde der SOFO gegründet, dies als Zeichen gelebter Solidarität unter Frauen und Mitverantwortung für das werdende Leben.
Obwohl das soziale Netz in der Schweiz recht engmaschig geknüpft ist, weist es gerade im Bereich Mutterschaft grosse Löcher auf. Die Statistik zeigt: Die Armut von Alleinerziehenden und Familien ist leider trotz Mutterschaftsversicherung nach wie vor ein grosses Problem.
Der Solidaritätsfonds für Mutter und Kind finanziert seine Tätigkeit wesentlich durch die jährliche Kirchenkollekte am zweiten Januar-Wochenende. Dazu kommen Spenden, Zuwendungen und Legate von Gönnerinnen und Gönnern, von Frauenvereinen, Klöstern, Kirchgemeinden und anderen Gruppierungen. Da die Einnahmen aus der jährlichen Kollekte laufend abnehmen, ist der Solidaritätsfonds dringend auf Spenden angewiesen. Der Schweizerische Katholische Frauenbund SKF, dessen Sozialwerk der Solidaritätsfonds ist, trägt das ZEWO Gütesiegel für gemeinnützige Institutionen. Die finanziellen Mittel werden zielgerichtet eingesetzt. Über die Verwendung der Gelder informiert der SKF transparent. Der Solidaritätsfonds verfügt in Luzern, Neuenburg und Bellinzona über drei Anlaufstellen, bei denen Gesuche für Unterstützungsbeiträge eingegeben werden können. Eine kompetente Expertinnenkommission befindet über die Gesuche und entscheidet über die Höhe der bewilligten Beiträge. Die Beurteilung der Gesuche geschieht unabhängig von Konfession, Zivilstand oder Staatszugehörigkeit der betroffenen Frau. Der Solidaritätsfonds für Mutter und Kind gewährt schnell und unbürokra tisch finanzielle Überbrückungshilfe für Frauen, die durch Schwangerschaft, Geburt oder Kleinkinderbetreuung in Not geraten sind.
Es werden Beiträge gesprochen zum Beispiel für:
• Geburtskosten
• Babyausstattung
• Ausgleich von Lohnausfall
• Kosten einer Familienhilfe
• Betreuungskosten für das Kind
• Umzugskosten
• Erholungsaufenthalte
Oder eben, was immer dringend nötig ist und im Moment die finanziellen Möglichkeiten übersteigt.
• In Einzelfällen unterstützt der Solidaritätsfonds auch Projekte, die eine längerfristige Verbesserung der Situation von Mutter und Kind zum Ziel haben. Z.B. Ausbildung oder Umschulung der Mutter
• In der Regel werden einmalige Beiträge als Überbrückungshilfe geleistet an Frauen, die in der Schweiz leben.
Der schönste Dank sind doch gesunde und glückliche Kinder und Mütter, die ihre Aufgabe ohne finanzielle Ängste bewältigen können. Wer spendet, kann auch sparen, denn der Solidaritätsfonds ist eine gemeinnützige Institution im Sinn des Gesetzes. Zuwendungen an den Solidaritätsfonds können von den Steuern abgezogen werden.
Vera Schlittler-Graf
Solidaritätsfonds
Spendenkonto für Mutter und Kind
PC 60-6287-7
Schweizerischer Katholischer Frauenbund
Kasernenplatz 1, Postfach 78546000 Luzern 7