Postkartenmotiv aus dem Jahr 2005, «Theologische Bewegung für Solidarität und Befreiung». Foto: zVg
Sonntag muss Sonntag bleiben
Sonntagsverkauf: Abstimmung vom 7. März 2021. Ein Meinungsbeitrag von Urs Häner.
Ein Meinungsbeitrag zum Sonntagsverkauf an der Abstimmung vom 7. März 2021.
Autor: Urs Häner*
Nicht schon wieder, dachte ich spontan, als ich von den kantonalen Abstimmungen zur Liberalisierung von Ladenöffnungszeiten erfuhr. Während es im Kanton Zug diesmal «nur» um die Verschiebung der Grenze geht, wann der Sonntag am Vorabend beginnen soll, wird im Kanton Bern über zwei weitere verkaufsoffene Sonntage abgestimmt. Und die Zürcher Volkswirtschaftsdirektorin fordert wegen Corona für 2021 gleich vier weitere Sonntagsverkäufe und will sowieso im Arbeits- und Ladenschlussgesetz «alte Zöpfe abschneiden».
Was hier als überholt schlechtgeredet wird, ist eine kulturgeschichtliche Errungenschaft sondergleichen: einen von sieben Tagen herauszunehmen aus der Logik des Verwertens und Vermehrens, ihn unter speziellen Schutz zu stellen und den Menschen als Zeichen der Freiheit zu schenken. Für mich jedenfalls ist es keineswegs ein alter Zopf, mich am biblischen Leitsatz zu orientieren:
«Sechs Tage sollst du arbeiten und all dein Werk verrichten. Doch der siebte Tag gehört Adonaj, deiner Gottheit. Da verrichte keinerlei Werk, weder du, noch dein Sohn und deine Tochter, noch dein Sklave und deine Sklavin, noch dein Rind, dein Esel und all dein Vieh, noch deine Fremdlinge in deiner Stadt, damit dein Sklave und deine Sklavin ihre Ruhe haben, so wie du. Erinnere dich daran, als du selbst ein Sklave, eine Sklavin in Ägypten warst: Da führte dich Adonaj, deine Gottheit, mit starker Hand und erhobenem Arm von dort heraus. Darum gebietet dir Adonaj, deine Gottheit, den Sabbat zu begehen.» (Deuteronomium 5, 13-15)
Das ist eine mutige Entscheidung, eigentlich unökonomisch gedacht, aber deswegen nicht minder wertvoll. Selbstverständlich muss jedes Zeitalter solche Leitsätze für sich neu entdecken und auch konkret durchbuchstabieren. Bereits die Bibel selber denkt sich zweimal durch das Sabbatgebot, einmal aus dem Blickwinkel entfremdeter Arbeit, einmal mit Blick auf ein Aufatmen der Schöpfung – beides hochaktuell und mitnichten altbacken.
Wie die Politik den Sonntagsschutz sicherstellt, ist dann nochmals ein eigenes Kapitel. Die Zeiten, in denen der Pfarrer auf die Sonntagskanzel stieg und die Erlaubnis zur Erntearbeit erteilte, sind Geschichte, und das ist meines Erachtens auch gut so. Vielmehr braucht es breit akzeptierte politische Rahmenbedingungen, dank denen die Arbeitenden vor übermässiger Beanspruchung geschützt werden: Die Tagesarbeit muss begrenzt werden, für Nacht- und Sonntagsarbeit braucht es streng geregelte Ausnahmebestimmungen usw.
Heuer ist es just 1700 Jahre her, dass Kaiser Konstantin den arbeitsfreien Sonntag dekretierte: Offenbar am 3. März 321 befahl er in einem epochalen Edikt, dass «am Tag der Sonne alle Richter, ebenso das Volk in den Städten, sowie die Ausübung der Künste und Handwerke ruhen» sollen. Man mag von Konstantin halten, was man will, nachhaltig war seine Entscheidung jedenfalls.
Wie der Sonntagsschutz griffig ausgestaltet werden kann, wurde insbesondere im Industriezeitalter zur neuen Herausforderung. Als im 19. Jahrhundert Tausende und Abertausende in den Fabriken von früh bis spät und oft auch sonntags schuften mussten, regte sich Widerstand: Im jungen Bundesstaat entstanden fortschrittliche Fabrikgesetze, welche Sonntags- und Nachtarbeit, aber auch Kinderarbeit verboten.
Die Regelungen zum gesetzlichen Schutz der Arbeitsverhältnisse waren stets von Kämpfen begleitet, und diese Kämpfe sind auch längst noch nicht beendet. Nach einer Phase mit stabilen Regelungen sind die Arbeitsschutzgesetze seit den 1990ern wieder dauernden Angriffen ausgesetzt. Regelmässig locken diverse Gruppierungen mit irgendwelchen Lockerungen, sei es bei den Ladenöffnungszeiten, sei es beim Arbeitsgesetz. Weil aber der Sonntagsschutz nicht nur in kirchlichen und gewerkschaftlichen Kreisen, sondern gesamtgesellschaftlich einen guten Ruf hat, muss er wohl scheibchenweise geschwächt werden: hier ein Stündchen am Samstag, dort ein paar Adventseinkäufe usw. Ich denke aber weiterhin, dass es bei jeder Scheibe um die ganze Wurst geht.
*Theologe und langjähriger Druckereiarbeiter. Urs Häner ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft «Wärchtigs-ChrischtInne» der Theologischen Bewegung für Solidarität und Befreiung und dort engagiert in Fragen von Arbeit und Erwerbslosigkeit. www.thebe.ch
Am 7. März wird im Kanton Bern über eine Änderung des Gesetzes über Handel und Gewerbe abgestimmt. Es gibt dabei zwei Varianten, die Hauptvorlage und den Eventualantrag. In der Hauptvorlage geht es darum, dass neu jährlich vier statt zwei bewilligungsfreie Sonntagsverkäufe möglich sein sollen. In die Vorlage wurde ein weiterer Punkt hineingepackt, dass nämlich für elektronische Zigaretten und vergleichbare Produkte künftig die gleichen gesetzlichen Vorgaben gelten sollen wie für alle anderen Raucherwaren. Den Stimmberechtigten wird nun auch der sogenannte Eventualantrag vorgelegt. Dabei geht es nur um die genannten Raucherwaren, bei den Sonntagsverkäufen sieht dieser Antrag keine Änderungen vor. Alle Details finden Sie hier