Medienkonferenz Sexueller Missbrauch

Stand der Massnahmen: Es geht voran, aber langsam

Der Statusbericht der Arbeitsgruppe «Missbrauch im kirchlichen Kontext» gibt den aktuellen Stand der Massnahmen im Kampf gegen Missbrauch wieder. Dem «pfarrblatt» liegt der Bericht vor.

 

Annalena Müller

Am 19. August traf sich die Arbeitsgruppe «Missbrauch im kirchlichen Kontext», um über den Stand der Massnahmen zu beraten, welche die Schweizer Bischofskonferenz (SBK), Römisch-Katholische Zentralkonferenz (RKZ) und der Dachverband der Ordensgemeinschaften KOVOS im Nachgang zur Veröffentlichung der Missbrauchsstudie beschlossen hatten. Der Statusbericht, der am 9. September an die Kommunikationsbeauftragten der Bistümer und der kantonalkirchlichen Organisationen verschickt wurde, gibt Einblick in den Stand der Massnahmen.

Vereinheitlichte Meldestellen

Am Freitag gab die RKZ bekannt, ab Januar 2025 mit der staatlichen Opferhilfe zusammenzugehen. Vorangegangen war die Entscheidung, Opferhilfe und Meldesystem zu trennen. Folglich stellt sich die Frage, wie es mit den diözesanen Meldestellen weitergeht. Eine erste Antwort liefert nun der Statusbericht.

Darin heisst es, die Bistümer hätten sich geeinigt, die bestehenden diözesanen Fachgremien «auf der Basis gemeinsamer Standards und gesamtschweizerischen Vorgaben in institutsinterne Fallbearbeitungsstellen» zu transformieren. In dem internen Schreiben heisst es weiterhin, «dass der damit verbundene Transformationsprozess angestossen» sei, aber einige Zeit in Anspruch nehmen werde.

Auf Nachfrage erfuhr das «pfarrblatt» aus RKZ-Kreisen, dass im Jahr 2025 noch mit keinen konkreten Ergebnissen zu rechnen sei. Stefan Loppacher, Leiter der Dienststelle Missbrauch im kirchlichen Kontext, war kurzfristig nicht für eine Stellungnahme zu erreichen.

Nationales Kirchenstrafgericht

Laut dem Dokument haben die Bischöfe im August einstimmig beschlossen, «die zuständigen römischen Instanzen um die Erlaubnis zu ersuchen, ein nationales Kirchenstrafgericht zu schaffen». Das Gesuch sei eingereicht worden, aber die Antwort stehe noch aus. «Sobald das erforderliche nihil obstat vorliege, wird eine Arbeitsgruppe unter der Leitung von Bischof Joseph Maria Bonnemain die konkrete Ausarbeitung in die Hand nehmen.»

Informationen zum Gesuch und welche Befugnisse für das Gericht in Rom erbeten werden und ob es dafür ein Partikularrecht braucht, waren nicht zu erfahren. Nicole Büchel, Sprecherin des Bistums Chur, verweist in der Frage auf die Kommunikation der Dienststelle Missbrauch im kirchlichen Kontext, diese war aber nicht zu erreichen.

Umgang mit Missbrauchsakten

Am Tag der Veröffentlichung der Missbrauchsstudie (12.9.2023) gab Bischof Joseph Bonnemain bekannt, dass die Diözesanbischöfe eine Selbstverpflichtung unterzeichnet hätten, künftig keine Missbrauchsakten mehr zu vernichten. Auch alle Landeskirchen – mit Ausnahme Basel-Land - haben die Selbstverpflichtung unterzeichnet.

Zögerlicher ist der Fortschritt bei den Ordensgemeinschaften. Bis Ende Mai 2024 haben erst 32 von 137 Gemeinschaften die Selbstverpflichtung unterzeichnet. Die Antwort von Abt Peter von Sury, Vorsitzender der KOVOS, warum über 100 Ordensgemeinschaften die Selbstverpflichtung nicht unterzeichnet haben, steht noch aus.