Regierungsrätin Evi Allemann begrüsst die Synodalen im Berner Rathaus. Sie ist die neue Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektorin des Kantons Bern. Foto: Salome Strobel
Synode nimmt neue Kirchenverfassung an
In 1. Lesung findet die neue Kirchenverfassung eine satte Mehrheit. Die neue Regierungsrätin Evi Allemann begrüsst die Synodalen im Berner Rathaus.
Das Parlament der röm.-kath. Landeskirche des Kantons Bern stimmt mit 50 Ja- und zwei Nein-Stimmen für die neue Kirchenverfassung. Auch das neue Personalreglement findet breite Zustimmung. Die Synode im Berner Rathaus eröffnet hat die neue Justiz- und Kirchendirektorin des Kantons Bern, Evi Allemann.
Aus dem Rathaus Bern, 8. Juni, 10:00, Andreas Krummenacher
Die neue Regierungsrätin Evi Allemann ist Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektorin. In dieser Funktion hält sie zu Beginn der Synode das Grusswort der Regierung. Es ist ein kurzer Auftritt, ein kurzes Gastspiel. Dank, Lob der Zusammenarbeit und der Wunsch nach einer guten, konstruktiven Synode. Dann muss sie weiter. Auf dem Programm stehen nun die Rechnung und andere nicht sehr spannende Geschäfte für ein vielbeschäftigtes Regierungsmitglied.
Update, 8. Juni, 14:00
Der Entscheid des Bernischen Grossen Rates, Kirche und Staat vorsichtig zu entflechten, sorgte bei den Kirchen für einigen Arbeitsaufwand. Die Anstellung der Seelsorgenden wird künftig komplett in die Verantwortung der Landeskirchen übertragen, Finanzierung und Kompetenzen zwischen Kanton und Kirchen wurden neu aufgegleist. Die Kirchenverantwortlichen müssen neue Kirchenverfassungen erstellen, Gesetze erarbeiten, interne Personalreglemente überarbeiten oder neu aufsetzen.
Am 8. Juni debattiert die römisch-katholische Landeskirche in 1. Lesung die neue Kirchenverfassung und das neue Personalreglement. Dutzende Anträge liegen vor, es wird um Präambeln, einzelne Artikel, inhaltliche Differenzen und Schreibweisen gerungen.
Kurz vor 15.00 dann der Entscheid, die neue Verfassung wir mit deutlicher Mehrheit angenommen. 50 Ja, 2 Nein und 3 Enthaltungen. Im Herbst folgt dann die entscheidende 2. Lesung.
Künftig heissen die Gremien nun Landeskirchenrat (bislang Synodalrat) und Landeskirchenparlament (bislang Synode). Die Verwaltung wird zum Generalsekretariat. Missionen werden nicht speziell behandelt und erhalten keine garantierten Sitze, Seelsorgende auf alten «Kantonsstellen» dürfen im Landeskirchenrat nicht mehr einsitzen und die Organisation der Anstellungen obliegt nun tatsächlich der Landeskirche. Auch die Grösse des Exekutivgremiums wird sich ändern, künftig wird der Landeskirchenrat aus sieben stimmberechtigten Mitgliedern bestehen, heute sind es im Synodalrat sechs.
Update, 8. Juni, 15:56
Auch das neue Personalreglement findet grosse Zustimmung. Auch hier gab es rund ein Dutzend Änderungsanträge. Die Schlussabstimmung ist deutlich: 53 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 1 Enthaltung.
Damit ist der Weg frei für eine erfolgreiche 2. Lesung im Herbst. Wichtigste Änderung dürfte sein, dass das Personalreglement der Landeskirche künftig für alle Mitarbeitenden mit «Missio», also mit bischöflicher Arbeitserlaubnis, gelten wird.
Update, 8. Juni, 16:19
Aus dem Synodalrat verabschiedet wird Wolfgang Neugebauer. Er war zehn Jahre lang aktiv in der Exekutive und da zuständig für die Missionen und die Pastoral.
Nach sechs Amtsjahren kündigt Synodepräsident Markus Rusch an, Ende 2018 zurückzutreten. Er wolle einer jüngeren Person Platz machen.
Einordnung
Damit geht im Rathaus Bern eine engagierte Debatte zu Ende. Es ist ein Erfolg für alle Beteiligten, es ist sicherlich ein Erfolg für die Verantwortlichen der Landeskirche. Es gab keine nennenswerte Opposition, keine grundlegende Differenz. Es ist ein grosser Vertrauensbeweis in die handelnden Personen.
Einzig die Vertreter*innen der Missionen konnten für ihr Anliegen keine Mehrheit finden. Die vier grossen Missionen wollten ihre eigenen Vertretungen auch im künftigen Landeskirchenparlament garantiert haben, das wurde ihnen verwehrt. Die Gründe für diesen Entscheid sind nachvollziehbar: Wahlrechtsgleichheit, keine territorialen Körperschaften wie es Kirchgemeinden sind, die Definition was genau «Anderssprachige» sind und die Gleichstellung aller Kirchenmitglieder. Auch der Hinweis des Synodalratspräsidenten Heinrich Gisler, dass aktuell 24 Prozent der Synodalen einen Migrationshintergrund hätten, war aufschlussreich. Es wäre aber trotz allem ein gesellschaftlich und integrativ wichtiges Zeichen gewesen. Ignaz Caminada von der Regionalversammlung Bern sprach von einem Signal an die Missionen, im Sinn von «ihr seid uns wichtig, eure Präsenz ist uns wichtig».
Verloren haben die Missionen trotzdem nicht. Neu wird es eine vom Parlament eingesetzte Kommission der anderssprachigen Gemeinschaften geben. Diese Kommission soll ihren Anliegen mehr Gewicht verschaffen. Sollte das in 2. Lesung ebenfalls angenommen werden und sollte diese Kommission, entsprechend begleitet und alimentiert, dereinst tatsächlich eingesetzt werden, dann ist auch das ein Erfolg für die Missionen.
Die Geschäfte am Morgen, insbesondere die Rechnung, erscheinen im Vergleich zur «Monsterdebatte» am Nachmittag beinahe unbedeutend. 5.68 Millionen Franken Aufwand verzeichnete die Landeskirche im letzten Jahr. Es konnte eine beinahe ausgeglichene Rechnung präsentiert werden, gut 1000 Franken (!) mehr wurden ausgegeben als eingenommen.
Die Budgetzahlen über Aufwand und Ertrag dürften schon bald ganz andere Höhen erreichen, ab 2020 werden wir von zweistelligen Millionenbeträgen sprechen, wenn der Kanton seine Verantwortung abgegeben hat.
Man darf auf die weitere Arbeit gespannt sein, vor allem dann auf die inhaltlichen Aspekte im Projekt «Perspektiven 2020». Da werden ja ganz verschiedene Themen neu diskutiert, von der Kommunikation bis hin zu den Missionen.
Zum Schluss eine Bemerkung zum Beginn der Debatte. Da ging es nämlich um die Präambel der neuen Kirchenverfassung. Soll nur Gott angeführt werden oder nicht zusätzlich auch noch Jesus Christus. Was ist dann mit dem Heiligen Geist? Fragen über Fragen. Die Debatte darüber führte zum Ergebnis, dass die vorgeschlagene Formulierung nicht verändert wird. Die neue Kirchenverfassung beginnt also mit diesen Worten: «Im Vertrauen auf Gott geben sich die römisch-katholischen Einwohnerinnen und Einwohner des Kantons Bern, in Verbundenheit mit der römisch-katholischen Kirche, (...) in Mitverantwortung für Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung, in der Absicht, im Kanton Bern Voraussetzungen für eine lebendige Kirche zum Wohl der Menschen zu schaffen (...) die nachfolgende Kirchenverfassung.»
Hinweis: Die Medienmitteilung zur Synode finden Sie hier als PDF