«Das Konzeptionelle liegt mir.» Regula Furrer hält als Verwalterin der Landeskirche die Fäden in der Hand. Foto: Pia Neuenschwander

Weichenstellungen an der Synode

30.05.2018

Die Entflechtung von Kirche und Staat bedingt eine neue Kirchenverfassung. Das «pfarrblatt» im Gespräch mit Regula Furrer, Verwalterin der Landeskirche

Die Entflechtung von Kirche und Staat, die der Grosse Rat des Kantons Bern beschlossen hat, bedingt eine neue Kirchenverfassung der römisch-katholischen Landeskirche des Kantons Bern. Ein Gespräch mit der Verwalterin der Landeskirche, Regula Furrer, über die heissen Eisen.

 

«pfarrblatt»: Was ist der Nutzen der Synode, dem Kirchenparlament für einen Kirchensteuerzahlenden?

Regula Furrer: Die Frage ist falsch gestellt. Die richtige Frage wäre, was hat der Kirchensteuerzahlende von der Landeskirche. Das Parlament ist die Legislative der Landeskirche. Das Parlament ist das demokratische Element innerhalb der Kirche. Jede Kirchgemeinde hat Vertreter im Parlament. Jede Kirchgemeinde kann also mitentscheiden über Geld und Inhalte von sozialen und diakonischen Projekten. Aber eine grosse Ausstrahlung hat diese Arbeit leider nicht.

Ändert sich das jetzt mit der Diskussion über die neue Kirchenverfassung?

Für die Engagierten und Interessierten sicher. Die Auseinandersetzung damit in den Medien hat sicher eine breitere Wirkung als normal. Spürbar wird sicher auch, dass in finanzieller und struktureller Hinsicht unsere Landeskirche mit Parlament und Rat demokratische Mitwirkung innerhalb der Kirche garantiert, was auf Seiten des Kirchenrechts hierarchisch gestaltet ist. Da entscheidet der Bischof für seine Diözese.

Warum hat diese Arbeit keine Breitenwirkung? Fehlende Kommunikation?

Das ist sicher so. Andererseits ist es eine reine Strukturaufgabe, welche die Landeskirche hat. Ihre Fachstellen und Missionen sind direkt in der Seelsorge tätig. Diese Arbeit wird aber innerhalb der Seelsorgearbeit, der Pastoral, sichtbar. Wir sind ein Dienstleister. Die Landeskirche ist die kantonale Dienstleisterin, die Gesamtkirchgemeinden sind die regionalen und die Kirchgemeinden sind die lokalen Dienstleisterinnen.

Ist es manchmal frustrierend, dass man nicht mehr Beachtung findet? Der Pfarrer oder die Gemeindeleitende wird wahrgenommen, die Dienstleister nicht?

Ich bin nicht frustriert. Ich sehe die unterschiedlichen Aufgaben. Dass dies das Kirchenvolk nicht so wahrnimmt stört mich weniger, als dass die Wertschätzung der pastoralen Seite ab und zu fehlt, das stört mich schon eher. Die kirchenrechtliche und die staatskirchenrechtliche Seite ergänzen sich, das wird zuwenig wahrgenommen.
Das wurde jetzt sichtbar mit der Entflechtung von Kirche und Staat im Kanton Bern, welche die neue Kirchenverfassung ausgelöst hat. Die Landeskirche bekommt die direkte Verantwortung für die Pfarrstellen. Für die Seelsorgenden war die Landeskirche im ersten Anlauf keine vertraute Institution. Das mussten wir uns zuerst erarbeiten.

Wieviel Stellen werden überführt?

Es sind 75 Vollzeitstellen, die heute der Kanton finanziert und begleitet. Die werden ab 2020 von uns direkt betreut. Es betrifft etwa hundert Personen. Neben einer neuen Kirchenverfassung mussten wir jetzt auch ein neues Personalreglement erarbeiten, das für alle Seelsorgenden mit Missio, also einer Beauftragung durch den Bischof, gelten muss, ob sie nun von der Landeskirche angestellt sind oder von den Kirchgemeinden direkt. Hier werden die Betroffenen nun sicher zukünftig mehr von der Landeskirche mitbekommen.

Bleiben die Bedingungen die gleichen wie heute, oder gibt es beispielsweise weniger Lohn?

Die Bedingungen bleiben gleich, es gilt Besitzstandswahrung. Das dazu nötige Geld bekommen wir auch in Zukunft noch vom Kanton.

Inhaltlich bestimmt der Bischof die Seelsorge hierarchisch, die Kirchensteuern werden demokratisch verwaltet. Hat die Demokratie Einfluss auf einen Bischof?

Auf Kirchenstrukturen haben wir absolut keinen Einfluss. Wir können reden, uns äussern, wie das mit der Erklärung von Bern war, die Reformen verlangte. Dabei blieb es aber dann. Ein weiteres Beispiel: rechtskatholische Kreise wollten den Landeskirchen die Bezeichnung „Kirche“ absprechen und sie nur noch staatskirchenrechtliche Körperschaft nennen, weil sie keine Kirche im eigentlichen Sinne seien.
Dagegen haben sich die Landeskirchen erfolgreich gewehrt. Dass in der neuen Kirchenverfassung der Begriff Synode mit Landeskirchenparlament und Synodalrat mit Landeskirchenrat ersetzt wird, hat nichts mit dieser Diskussion zu tun, sondern soll die Begriffe für Aussenstehende verständlicher machen. In der Vernehmlassung wurde dieser Begrifflichkeit mehrheitlich zugestimmt.

Darf ich als Kirchensteuerzahlender nicht erwarten, dass die Landeskirche auch Reformanliegen gegenüber dem Bischof einbringt?

Das ist vielleicht ein typisch bernisches Denken. In den welschen Kantonen kommt es niemanden in den Sinn, sich in die inneren Angelegenheiten der Kirche einzumischen, ausser vielleicht der Landeskirche des Waadtlands. Es gibt aber durchaus Aufgaben, die wir verstärkt in die Pastoral einbringen können.

Jetzt wird aber mit der neuen Kirchenverfassung die Pastoral geschwächt, weil sie die Vertretung im Parlament und im Landeskirchenrat verliert. Ist das sinnvoll?

Im Parlament sind sie nicht mehr vertreten, weil das Parlament keine pastoralen Entscheide treffen kann. Im Synodalrat hat das Bischofsvikariat als pastorale Vertretung garantierten Einsitz. Verschiedene Kirchgemeinden haben in der Vernehmlassung die Schwächung der Vertretung der Pastoral moniert. Als Lösungsansatz soll die Konferenz der Pastoralraumleitenden neu diese Beratungsfunktion übernehmen und den Landeskirchenrat in pastoralen Fragen beraten.

Fakt ist aber, dass nun im Landeskirchenrat nur die Stimme des Bischofs durch das Vikariat mitbestimmt, während die Stimme von unten, von der Basis fehlt.

Es hängt davon ab, wie die Landeskirche mit ihren Vertretern des Bistums auskommt, das stimmt. Man hat aber schon in der Neuorganisation des Synodalrates 2011 die Pastoral auf eine Vertretung neben dem Bischofsvikariat reduziert. Vorher waren ja alle Dekanate mit je einer Person vertreten. Mit der Verkleinerung des Rats reduzierte sich diese Vertretung auf eine Person für alle Dekanate.
Mit den Vertretern der Kirchgemeinden haben wir aber weiterhin die Stimme von unten und von den Kirchenmitgliedern beisammen. Die Basis ist also gut vertreten.

Eine Frage zur vorgeschlagenen Präambel der Verfassung. Warum wird darin der Dialog mit anderen Religionen nicht aufgenommen, sondern nur das Gespräch mit den christlichen Kirchen?

Es gab in der Vernehmlassung auch Eingaben, die eine Reduzierung der Präambel auf zwei Sätze verlangen. Das gibt also noch zu diskutieren. Zudem ist die Zusammenarbeit mit den anderen Religionen in der Verfassung speziell aufgenommen. In der vorliegenden Formulierung der Präambel wird die Gemeinschaft aus verschiedenen Sprachen, Kulturen und Traditionen erwähnt. Da können die anderen Religionen mitgemeint sein. Aber das kann sicher noch diskutiert werden.

Bei drei Berner Missionen ist Feuer im Dach. Die Streichung ihrer Vertretung wird als Ausschluss von rund 50 % aller Katholik*innen aufgefasst. Sie zahlen Kirchensteuern wie alle anderen auch.

Das ist ausschliesslich ein Problem der Region Bern. In Biel zum Beispiel sind die Missionen den territorialen Pfarreien gleichgestellt und damit ganz normaler Teil der Kirchgemeinde Sie können ihre Vertreter in alle Gremien wählen lassen. In Bern ist das nicht der Fall. Die Missionen sind keine Pfarreien, sondern Seelsorgestellen.
Weil aber im Kanton Bern nur territoriale Kirchgemeinden möglich sind, ist jeder Katholik einer Kirchgemeinde zugeordnet, auch wenn er in einer Mission aktiv ist. Die Vertreter der Missionen können sich über die Kirchgemeinden in das Parlament wählen lassen. Sie werden nicht ausgeschlossen, sondern müssen einfach einen anderen Weg der Vertretung anpacken, damit das Parlament rechtlich korrekt aufgestellt ist.
Im Parlament haben wir bereits rund 25% Gewählte mit Migrationshintergrund. Wir vermuten zudem, dass die Berner Missionen den Begriff Synode falsch verstehen. Im Kanton Bern werden dort keine Entscheide zu pastoralen Themen gefällt. Das führt zu den Missverständnissen.

Trotzdem. Ist es nicht in der momentanen Situation unklug, nicht die bisherige Regelung beizubehalten?

Vorgeschlagen ist hier eine Kommission einzusetzen, die nicht nur die grossen Missionen miteinbezieht, sondern auch die weiteren anderssprachigen Gruppen, Polen, Philippinen, Englischsprachige, Vietnamesen usw. In dieser Kommission müssten drei Parlamentarier vertreten sein und die Mitglieder hätten volle parlamentarische Rechte.
Verschiedene Kirchgemeinden setzten sich in der Vernehmlassung, für die Beibehaltung der heutigen Vertretung der Missionen ein, waren allerdings in der Minderheit. Das Parlament wird entscheiden. Man kann wahrscheinlich auch mit einer Beibehaltung der jetzigen Lösung leben, auch wenn sie rechtlich nicht gesichert ist.

Als sie vor gut fünf Jahren die Stelle antraten, wussten Sie damals, was auf sie zukommt?

(lacht) Nein. Damals war eine neue Kirchenverfassung noch kein Thema. Ich habe mir schon auch die Überlegung gemacht, ob ich nach fünf Jahren nochmals eine neue Aufgabe anpacke. Aber mit den anstehenden Veränderungen sind die Aufgaben sehr interessant und herausfordernd. Das Konzeptionelle liegt mir. Mir machen die Arbeiten Freude, auch wenn es manchmal nicht einfach ist alle Fäden zusammen zu halten.

Wie ist der weitere Fahrplan?

Am 8. Juni gibt es die erste Lesung, in der November Synode wird dann definitiv verabschiedet. Darauf kommt die Verfassung im Frühling in den Kirchgemeindeversammlungen zur Abstimmung. Am 1. September 2019 soll sie dann in Kraft treten.


Interview: Andreas Krummenacher / Jürg Meienberg

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