Würde des Menschen

04.05.2016

Die Kommission für Bioethik der Schweizer Bischöfe sagt Nein zur Abstimmung über PID am 5. Juni.

Am 5. Juni entscheiden die Schweizer Stimmbürger über das revidierte Fortpflanzungsmedizingesetz. Dieses regelt die Anwendung der Präimplantationsdiagnostik (PID), zu der das Volk im vergangenen Jahr Ja gesagt hat. Die Kommission für Bioethik der Schweizer Bischofskonferenz (SBK) lehnt das Gesetz ab. Die Gründe für ein Nein in ihrer Stellungnahme:

«Die PID ist eine Selektionstechnik für Embryonen, die durch eine künstliche Befruchtung (IVF) entstehen, mit dem Ziel, dass das ungeborene Kind nicht Träger einer schweren vererbbaren Krankheit ist. Die PID zuzulassen bedeutet also, eine Selektion zuzulassen, bei der man sich das Recht anmasst zu entscheiden, wer es verdient zu leben und wer nicht. Gründe für ein Nein:

Erstens sieht das revidierte Gesetz eine Erweiterung des Anwendungsbereichs der PID vor. Die PID soll demnach nicht nur Paaren zur Verfügung stehen, die Träger einer schweren vererbbaren Krankheit sind, sondern für alle Paare verfügbar sein, welche eine künstliche Befruchtung (IVF) vornehmen. Die Konsequenzen wären gravierend: Einerseits käme es dadurch zu einer enormen Erhöhung der Anzahl der sogenannten ‹überzähligen Embryonen›. Andererseits würde dadurch festgelegt, dass eine genetische Krankheit, wie die Trisomie 21, eine Selektion rechtfertigt. Dies würde jene Personen stigmatisieren, die mit dieser Behinderung leben.

Zweitens erlaubt das revidierte FMedG, die durch künstliche Befruchtung hervorgebrachten Embryonen durch Einfrieren (Kryokonservieren) aufzubewahren. Es handelt sich dabei um einen Vorgang, der die Embryonen wie einen Gegenstand behandelt, den man aufbewahren kann, bis man ihn braucht.

Drittens dürften pro Behandlungszyklus zwölf statt bisher drei Embryonen entwickelt werden. Diese Zahl ist willkürlich. Angesichts dieser Entwicklung ist es illusorisch anzunehmen, dass man an diesem Punkt einen Schlussstrich ziehen wird und in einigen Jahren nicht auch weitere Anwendungen der PID (wie das sog. ‹Retterbaby›) zulassen wird. Damit wird die unveränderliche Würde des Menschen nicht respektiert.»

Kurzfassung Jürg Meienberg

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