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Zustimmung oder Widerspruch
Initiative zur Organspende will Systemwechsel
Wer heute zu einer Organspende bereit ist, kann sich einen entsprechenden Ausweis beschaffen und seinen Willen kundtun. Das ist die sogenannte Zustimmungslösung. Liegt keine Willensäusserung vor, müssen die Angehörigen entscheiden.
Die Initiative «Organspende fördern – Leben retten» will hingegen die Widerspruchslösung, diese beruht im Grundsatz auf der «vermuteten Zustimmung». Damit würden alle Menschen zu Organspendern, sofern sie dem zu Lebzeiten nicht explizit widersprochen haben. Die Initiative wird voraussichtlich im Herbst im Parlament verhandelt.
Der Bundesrat reagiert mit einem indirekten Gegenvorschlag auf die Initiative. Dabei sollen die Angehörigen einbezogen werden. Das ist die sogenannte «erweiterte Widerspruchslösung». Die Angehörigen sollen eine Organspende ablehnen können, wenn dies dem Willen der verstorbenen Person entspricht.
Die Voraussetzungen für eine Spende bleiben unverändert: Organe spenden können nur Personen, die im Spital einen Hirntod infolge Hirnschädigung oder Herz-Kreislauf-Stillstand erleiden. Verstirbt jemand zu Hause oder ausserhalb des Spitals, ist eine Organspende nicht möglich.
Hinter der Initiative steht die «Jeune Chambre Internationale» (JCI), eine weltweite Vereinigung von Menschen im Alter von 18 bis 40 Jahren mit über 200'000 Mitgliedern. Die Initiative wurde 2017 lanciert und unter anderen von der Nationalen Stiftung für Organspende und Transplantation Swisstransplant unterstützt. Die Zahl der Organtransplantationen ist gemäss Swisstransplant in der Schweiz stark zurückgegangen. Die fehlende Willensäusserung sei Hauptgrund für den Organmangel.
Der Intensivmediziner Mathias Nebiker und der Ethiker Alberto Bondolfi beleuchten die verschiedenen Aspekte der diversen Lösungen:
Kann man Organe ethisch entnehmen?, von Prof. Alberto Bondolfi
Die Widerspruchslösung erweitern, von Dr. med. Mathias Nebiker
Links
Die Dienststelle für Bioethik ist die Kontaktstelle der Schweizer Bischofskonferenz zu Fragen und Problemen im Bereich der Bioethik. Diese hat in einem interessanten Dokument eine Auslegeordnung bezüglich Organspende vorgenommen, mit nützlichen Informationen, «um die Auswirkungen der Organspende zu verstehen». Einleitendend heisst es, Organspende sei ein edler und verdienstvoller Akt.
Es gibt hier das vollständige Dokument und einen Flyer mit Kurzinfos
Organspende: Zustimmungslösung oder Widerspruchslösung? Informationswebseite des Bundesamtes für Gesundheit BAG
Automatische Organspende? Ethikkommission lehnt Widerspruchslösung ab. Bericht des Schweizer Fernsehens SRF, mit zahlreichen Fakten und Zahlen zur Organspende in der Schweiz. Montag, 09.09.2019
Wollen Sie Ihre Organe spenden? Bitte entscheiden! Hintergründe zur Organspende in der Schweiz im Rahmen der DOK-Serie «Organspende – ich will leben!», Webseite des Schweizer Fernsehens
Schweizer Fernsehen, DOK-Serie «Organspende – Ich will leben!»
Teil 1
Teil 2
Teil 3
Teil 4
Bundesgesetz über die Transplantation von Organen, Geweben und Zellen (Transplantationsgesetz)
Kampagnenwebseite der Initianten «Jeune Chambre Internationale»
Webseite von Swisstransplant, der nationale Stiftung für Organspende und Transplantation. Im Auftrag des Bundes: Nationale Zuteilungsstelle für Organe. Die Stiftung führt ebenfalls die entsprechende Warteliste.
Andreas Krummenacher