
Welche Leistungen wird die RKZ kürzen, um den Kampf gegen Missbrauch zu finanzieren? Collage: Annalena Müller
Im Zeichen der Missbrauchskrise: RKZ veröffentlicht Jahresbericht
Die Missbrauchsbekämpfung belastet Budget und Solidarität der Landeskirchen. An der Plenarversammlung in Baar stimmten die Delegierten im dritten Anlauf dem Finanzplan 2025-28 zu. Der Hintergrundbericht.
Annalena Müller
«Ja, die Finanzen der RKZ stehen unter Druck – erstmals so richtig unter Druck.» Mit diesem Zitat beginnt der Jahresbericht 2024 der Römisch-Katholischen Zentralkonferenz und setzt den Ton für den Bericht des Dachverbands, der für die Finanzierung kirchlicher Aufgaben auf gesamtschweizerischer Ebene zuständig ist.
Die Plenarversammlung der RKZ in Baar (21.-22. März) verabschiedete den Jahresbericht. Ausserdem stimmten die Delegierten der kantonalkirchlichen Organisationen dem Finanzplan 2025-28 zu. Zuvor hatten die Delegierten den Plan bereits zweimal abgelehnt.
RKZ zahlt Mammutanteil
Das Jahr 2024 stand im Zeichen der Missbrauchsbekämpfung – und der daraus resultierenden finanziellen Belastung. Diese führte nicht nur zu erheblichen Kosten, sondern auch zu Spannungen unter den Landeskirchen.
Zur Erinnerung: Nach der Veröffentlichung der Pilotstudie zum sexuellen Missbrauch im kirchlichen Umfeld im September 2023 kündigten die Dachverbände SBK, RKZ und KOVOS vier Sofortmassnahmen im Kampf gegen Missbrauch an.
Die Kosten für die Massnahmen – darunter die neue nationale Dienststelle «Missbrauch im kirchlichen Kontext», Kooperation mit der kantonalen Opferberatung und landesweite Assessments für neue Seelsorgende - werden von RKZ und SBK getragen. Die RKZ übernimmt dabei 60 Prozent der Kosten, während die Bischöfe die restlichen 40 Prozent finanzieren.
Die Grenzen der Solidarität
Unter den Landeskirchen herrscht Einigkeit darüber, dass die Massnahmen zur Missbrauchsbekämpfung essenziell sind und von der RKZ getragen werden sollen. Uneinigkeit besteht jedoch bei der Frage, woher die dafür benötigten Mittel stammen sollen.
Der Jahresbericht fasst es folgendermassen zusammen: «Die Delegierten der Landeskirchen unterstützten in den drei Plenarversammlungen die Massnahmen gegen den Missbrauch ohne Einschränkung, machten aber auch geltend, dass die damit verbunden Kosten nicht auf die Landeskirchen abgewälzt werden können, sondern Einsparungen bei anderen Aufgabenfeldern der RKZ erfordern. Die Finanzierungsfragen beschäftigten das Präsidium, die Finanzkommission und schliesslich die Plenarversammlung während des ganzen Jahres.»

Konkret bedeutet das: In den ordentlichen Plenarversammlungen im Juni und im November 2024 scheiterte das RKZ-Präsidium mit seinen Vorschlägen und musste zweimal die Rückweisung des Finanzplans 2025-28 hinnehmen. Erst bei der jüngsten Plenarversammlung in Baar nahmen die Delegierten den Plan an – drei Monate nach Beginn der Leistungsperiode. Ein Novum in der Geschichte der RKZ, das die angespannte Lage verdeutlicht.
Asylseelsorge und Missbrauchsbekämpfung
Dem nun beschlossenen Finanzplan ging ein neunmonatiges Ringen voraus. Fiskalische Streitpunkte waren neben der Finanzierung der Missbrauchs-Massnahmen die der Asylseelsorge. Die RKZ hat diese mit 1,1 Millionen Franken jährlich veranschlagt – 500'000 für den Kampf gegen Missbrauch und 600'000 für die Bundesasylzentren.
Während die Massnahmen zur Bekämpfung des Missbrauchs erst mit der Veröffentlichung der Missbrauchsstudie auf den Rechnungszettel der RKZ kamen, sieht es bei der Asylseelsorge anders aus: Dieses Projekt wurde bereits 2022 in Auftrag gegeben, sollte aber erst ab 2025 von der RKZ finanziert werden. Daher erscheinen beide Massnahmen erstmals im Finanzplan für die aktuelle Leistungsperiode.
RKZ auf Beiträge der Landeskirchen angewiesen
Die Landeskirchen wiederum müssen dem Finanzplan zustimmen, da die RKZ selbst über keine direkten Kirchensteuereinnahmen verfügt. Ihr Jahresetat von gut 13 Millionen Franken stammt vollständig von den Landeskirchen. Berechnet wird der Etat nach einem komplizierten Schlüssel, der Grösse und Finanzstärke der jeweiligen Organisation berücksichtigt. Insgesamt stehen der RKZ etwa 1,3 % der gesamten Kirchenerträge zur Verfügung.
Zur Finanzierung der ab 2025 anfallenden Zusatzkosten hatte das RKZ-Präsidiums zunächst eine Erhöhung der Beiträge der Landeskirchen beantragt. Die Delegierten lehnten den Antrag im Juni 2024 allerdings mit grosser Mehrheit ab und forderten stattdessen Einsparungen an anderen Stellen. Auch in der folgenden ausserordentlichen Plenarversammlung im September und der ordentlichen Sitzung im November 2024 konnten sich die Delegierten auf keinen Finanzierungsplan einigen. Erst im dritten Anlauf in Baar gelang nun die Einigung.
Wo genau die RKZ Einsparungen vorgenommen hat, um die Zustimmung der Delegierten zu sichern, ist noch unbekannt. Der nun verabschiedete Finanzplan ist noch nicht öffentlich.