Priesterweihe im Bistum Basel. Foto: José R. Martinez

Schweizer Bischöfe erlassen Dekret: verbindliche Psychotests ab Montag

Ab Montag müssen angehende Seelsorger:innen einen Eignungstest durchlaufen. Die Schweizer Bischöfe haben ein entsprechendes Dekret erlassen.

 

Alle angehenden Seelsorger:innen sowie solche, die aus dem Ausland in die Schweiz kommen, werden künftig auf ihre Eignung für diesen Beruf getestet. Dazu gehören auch angehende Priester und Diakone. Das mehrstufige Assessment ermögliche auch gezielte Fördermassnahmen während der Ausbildung, heisst es im Dekret der Schweizer Bischofskonferenz vom 11. März, das in der aktuellen Schweizerischen Kirchenzeitung veröffentlicht ist. Es tritt am 31. März in Kraft. Die Bischöfe setzen damit eine der Massnahmen um, die sie nach Publikation der Missbrauchsstudie im Herbst 2023 angekündigt hatten. 

Ein Test in vier Stufen

Geprüft werden demnach «Basiskompetenzen, die für den Erwerb seelsorgerischer Fertigkeiten und eine erfolgreiche Berufsausübung erforderlich sind», so das Dekret. Konkret nennt das Dekret «angemessenes, empathisches und  persönlichkeitsförderndes pastorales Wirken». Ziel des Assessments ist die Überprüfung dieser Kompetenzen sowie die Identifikation möglicher Risiken für Dritte. 

Die Eignungsprüfungen verlaufen in vier Stufen: In psychologischen Tests werden die erwähnten Basiskompetenzen erfasst. Es folgt ein «kompetenzorientiertes Gespräch» mit Evaluationsexpert:innen. In einem weiteren forensisch-klinischen Gespräch werden mögliche Risikofaktoren für den Seelsorgedienst geprüft. Zu denken ist hier beispielsweise an pädophile Neigungen. In einem letzten Schritt gibt es ein Abschlussgespräch mit dem Regens – eine Art Rektor oder Rektorin von Theologiestudent:innen – oder dem Ortsbischof. 

Seelsorger:innen aus dem Ausland oder solche, die in anderen kirchlichen Strukturen ausgebildet wurden, würden das Assessment «während der Integrationsphase in einer Schweizer Diözese» durchlaufen. 

Keine Rekursmöglichkeit

Soweit das Vorgehen bei Seelsorgenden, die neu in ihren Beruf einsteigen oder in die Schweiz kommen. Was den Umgang mit den bereits tätigen Seelsorgenden betrifft, bleibt das Dekret etwas schwammig. Falls diese ernsthafte Defizite in den Basiskompetenzen der psychischen Verfasstheit, charakterlicher Ausgeglichenheit oder affektiver Reife zeigen sollten, «wird ein solches Eignungsverfahren auch indiziert sein», heisst es im Dekret. Wer solche Auffälligkeiten melden kann und wer das Eignungsverfahren in diesem Fall anordnen würde, bleibt offen. 

Klar hingegen sind die Bischöfe, was die Möglichkeit eines Rekurses betrifft: Ein solcher ist sowohl in Bezug auf den Ablauf, die Durchführung und das Ergebnis eines Assessments ausgeschlossen.

Das Dekret ist unterzeichnet von den Mitgliedern der Bischofskonferenz, die ein Bistum leiten. Dies sind Felix Gmür (Basel), Markus Büchel (St. Gallen), Joseph Maria Bonnemain (Chur),  Charles Morerod (Lausanne, Genf, Freiburg),  Jean-Marie Lovey (Sitten) und Alain de Raemy (Lugano). Weihbischof Josef Stübi und die Territorialäbte Urban Federer (Kloster Einsiedeln) und Jean Scarcella (Abtei Saint-Maurice) gehören nicht dazu. (sys)