Die Verfilmung von Michèle Minellis Roman ist dreifach für den Schweizer Filmpreis nominiert. Foto: Praesens-Film AG

Was die Kindsmörderin Frieda Keller mit dem Schweizer Frauenbund zu tun hat

«Friedas Fall» ist für den Schweizer Filmpreis nominiert. Michèle Minelli, Autorin der Romanvorlage, über den historischen Kriminalfall und seine Bedeutung für die Gründung des katholischen Frauenbundes.


Sarah Stutte

Das Schicksal der 25-jährigen Ostschweizerin Frieda Keller, die wegen Kindsmord verurteilt wurde, bewegte 1904 die Schweiz. Die Schriftstellerin Michèle Minelli schrieb 2015 den Roman «Die Verlorene» über den historischen Kriminalfall. Für den Kinofilm «Frieda's Fall» der am 21. März gleich dreimal Chancen auf einen Schweizer Filmpreis hat, schrieb Minelli auf Basis ihres Romans auch am Drehbuch mit. 

Ihr Buch «Die Verlorene» ist 2015 erschienen. Wie Sind Sie auf Frieda Keller aufmerksam geworden? 

Michèle Minelli: Ein Journalist, der ein Buch von mir gelesen hatte, meldete sich bei mir und meinte, er habe einen interessanten Stoff für mich. Er schrieb damals für die Zeitschrift «Kriminalistik» über verschiedene Todesurteile in der Schweiz und stiess bei seinen Recherchen über den Fall Frieda Keller. Er kam mit einer Schachtel vorbei, in der ich Kopien und Originaldokumente vorfand – unter anderem das Gnadengesuch, ein Foto von ihr und den handgeschriebenen Lebensbericht. Das hat mein Interesse geweckt. Ich ging anschliessend in mindestens acht verschiedene Archive, um nachzuforschen und möglichst alles über ihr Leben zu erfahren. 

Warum wollten Sie diese Geschichte erzählen? 

Minelli: Als ich Frieda Kellers Zeilen las, war das für mich, als wenn sie über die Zeit hinweg mit mir redet. Ich kannte sie natürlich nicht persönlich, aber sie hat sehr eindringlich und überzeugend geschrieben. Der Text war nicht über sie, sondern von ihr. Das heisst, man hört ihre Stimme, was sie sagt und denkt. Es fühlte sich für mich so an, als ob ich in Kontakt mit einem lebenden Menschen trete. Das hat mich berührt. 

Ein Drehbuch auf Grundlage des eigenen Romans zu schreiben, ist anders als aus einem fremden Stoff ein Drehbuch zu machen. Wie haben Sie diesen Vorgang erlebt?

Minelli: Eine fiktive Geschichte zu schreiben, wäre für mich schwieriger gewesen. Da es aber eine recherchierte Geschichte ist, konnte ich mich auf meine bereits vorhandenen Materialien beziehen, weil ich für meinen Roman schon vieles zusammengetragen hatte. Ich ging also in meinen Estrich, wo alles lagert, um die Unterlagen neu zu durchforsten. In der Anfangszeit des Drehbuchs habe ich mit einem befreundeten Dramaturgen alle Akten dann ein weiteres Mal gesichtet, um mit frischem Blick darauf Wesentliches für den Film auszuwählen.
 


Fiel es Ihnen schwer, sich für den Film von gewissen historischen Figuren und Inhalten zu verabschieden? 

Minelli: Nur um eine Figur tat es mir leid – die Berner Frauenrechtlerin Helene von Mülinen. Sie war eine der Gründermütter der organisierten Schweizer Frauenbewegung und hat den Fall Frieda Keller damals breit in die Medien gebracht. Sie nahm in diesem Fall und deshalb erst auch im Film eine wichtige Rolle ein. Später wurde sie aus der Handlung herausgestrichen. Ich fand das schade, weil Helene von Mülinen für mich den gesellschaftlichen Umbruch widergespiegelt hat – doch man kann halt nicht alles zeigen in einem Film. Wir haben dafür fast alle ihre Dialogzeilen anderen Figuren gegeben und mit Erna Gmür, der Frau des Staatsanwalts, eine neue Figur erfunden, die den Part der starken Frauenfigur quasi übernimmt. Das war dann wiederum ein Geschenk. 

Hätten Sie sich gewünscht, dass die Mitwirkung der Frauenorganisationen im Fall Frieda Keller im Film noch stärker zum Ausdruck kommt?

Minelli: Im Roman ist das so und auch im Drehbuch habe ich deren Rolle anfangs breiter vorgesehen. Doch ein Drehbuch durchläuft verschiedene Fassungen. Ganz am Schluss muss man sich entscheiden. Dann fällt immer etwas aus Kostengründen heraus. Thematisch fehlt mir ein bisschen etwas, aber ich finde den Film gut, wie er jetzt ist. Er hat Zug, er geht stets vorwärts und wenn etwas mehr Gewicht bekommen hätte, wäre der Rhythmus wieder verändert worden.

Der Roman erzählt ihre ganze Biografie von der Kindheit an. Der Film fokussiert sich vor allem auf den Prozess. Sind das zwei verschiedene Geschichten?

Minelli: Vom Schreibprozess her ja. Uns war von Anfang an klar, dass wir nicht ihre ganze Lebensgeschichte verfilmen wollen. Das hätte ein Dokumentarfilm leisten können. Die Tat und die Verhandlung sollten deshalb im Zentrum stehen. Es war spannend, alle Fakten nochmals neu zu denken und auch zu überlegen, was für den Film fiktionalisiert wird.

Der im Film dargestellte Prozess gleicht einer Farce. Es scheint, als ginge es den beiden Anwälten weniger um den Fall, sondern mehr um ihren persönlichen Disput.

Minelli: Das ist im Buch natürlich viel differenzierter, auf Basis der damaligen Gerichtsakten. Der Prozess dauerte zwei Tage und wird im Film auf wenige Minuten reduziert. Die Farce des Prozesses war die, dass Frieda Keller gar nicht anders hätte verurteilt werden können. Damals stand allein schon auf den Gedanken, jemanden umzubringen, die Todesstrafe. Weil ein Plan vorhanden war. Das war eine Kausalfolge. Der Verteidiger bittet in diesem Fall darum, das Schicksal der Frau auch in Betracht zu ziehen für die Verurteilung. Trotzdem hatten die Kantonsrichter gesetzlich keine andere Möglichkeit, als sie zum Tode zu verurteilen und sie danach ein Gnadengesuch schreiben zu lassen, das vom Grossen Rat behandelt wird. 

Das heisst, der Prozess war eigentlich ein Schauprozess, weil das Resultat bereits feststand? 

Minelli: Aus heutiger Sicht ist das so. Es musste einen Prozess geben und dessen Ausgang konnte nicht beeinflusst werden. Weil so viele Menschen durch Bittschriften und die begleitenden Proteste involviert waren, entschied man sich auch dafür, den Prozess im Grossratssaal abzuhalten, damit möglichst viel Publikum beiwohnen kann. Damit erhoffte sich Politik und Justiz auch, die Bevölkerung zu beruhigen, damit die Demonstrationen vor dem Gerichtsgebäude nicht aus dem Ruder laufen.

Die katholische Zeitung «Die Ostschweiz» stellte Frieda Keller damals als kaltblütige Mörderin dar, die kein Mitgefühl verdient habe...

Minelli: Dafür kam die christliche Haltung von anderer Seite – der Katholische Frauenbund hat 1904 ein Gnadengesuch für Frieda Keller zuhanden des Grossratspräsidenten geschrieben. In diesem heisst es: «Wir wissen, dass Sie Katholik sind, durch und durch und als solcher auch fühlen und handeln. Und darum haben wir uns ein Herz genommen, Ihre damit notwendig verbundene Nächstenliebe zu bewegen, Ihre einflussreiche Stimme zu erheben für die Arme im Grossen Rate, die gewillt ist zu sühnen, was sie nicht mehr gut machen kann. Nun haben die von der göttlichen Gerechtigkeit eingesetzten Gerichte und Gesetze ihr Urteil über das bedauernswerte Geschöpf gesprochen, dass nun sie allein büssen muss, während das gleiche Gesetz den elenden Verführer noch schützt». 

Der Vorläufer des heutigen SKF, existierte offiziell erst ab 1906. Haben regional organisierte katholische Frauengemeinschaften das Gesuch geschrieben? 

Minelli: Der Brief ist unterschrieben mit «Einige Kath. Arbeiterinnen von St. Gallen», man muss annehmen, dass es sich um einen der regional organisierten Vereine handelt.

Inwieweit hat dieser Fall die Gründung des Katholischen Frauenbunds beeinflusst?

Minelli: Das kann ich nicht sagen, dazu müsste man neu recherchieren. Es waren aber bestimmt solche und ähnliche Fälle von Ungerechtigkeiten gegenüber Frauen, die Frauen damals wie heute dazu bewegten, sich füreinander stark zu machen, indem sie sich beispielsweisen in Vereinen und Gemeinschaften organisierten. 

 

Für den Schweizer Filmpreis nominiert

«Friedas Fall» ist dreimal für den Schweizer Filmpreis 2025 nominiert, der am 21. März in Genf vergeben wird. 
Derzeit läuft der Film noch im CineABC in Bern. Bücher und aktuelle Veranstaltungen – auch zum Film – sind auf der Homepage von Michèle Minelli zu finden.