
Die Statuten des geplanten nationalen Straf- und Disziplinargerichts sind verabschiedet, bleiben aber vorerst noch geheim. Foto: unsplash
Statuten des Kirchentribunals bleiben vorerst geheim
Die Schweizer Bischöfe haben die Statuten des nationalen Kirchentribunals verabschiedet. Veröffentlicht werden sie frühestens Ende des Jahres. Die Finanzierung ist vorerst gesichert.
Annalena Müller
Die Schweizer Bischöfe (SBK) haben an ihrer Vollversammlung im März die Statuten des geplanten nationalen Straf- und Disziplinargerichts verabschiedet. Die Zustimmung des bischöflichen Gremiums war vorab erwartet worden. Im nächsten Schritt werden die Statuten «dem Obersten Gericht der Apostolischen Signatur (Vatikan) zur Genehmigung vorgelegt», wie es von Seiten der SBK heisst. Mit anderen Worten: Rom muss dem Ganzen noch zustimmen.
Vorerst geheim
Die Anfrage des «pfarrblatts», ob die verabschiedeten Statuten der Öffentlichkeit zugänglich seien, wurde abschlägig beantwortet. Zum Veröffentlichungszeitplan schreibt die interimistische Kommunikationsleiterin Arianna Estorelli:
«Nach der Genehmigung durch die SBK-OV (Schweizerische Bischofskonferenz-ordentliche Vollversammlung, Anm. d. Red.) werden die Statuten dem Obersten Gerichtshof der Apostolischen Signatur zur Approbation vorgelegt. Nach erfolgter Approbation werden sie von den Schweizer Ortsbischöfen veröffentlicht (Dekret).»
Übersetzt heisst das: Die Statuten werden veröffentlicht, aber erst nachdem Rom zugestimmt hat. Einen Zeitplan nannte Estorelli nicht. Mit einer Veröffentlichung ist wohl frühestens Ende 2025 zu rechnen. Der für das Missbrauchs-Dossier zuständige Churer Bischof, Joseph Maria Bonnemain, deutete in einem Interview mit dem «pfarrblatt» an, dass er Ende Jahr mit einer Antwort aus Rom rechne.

Was bekannt ist
Aktuell ist erst wenig über die Statuten bekannt. Das seit 2022 existierende französische Kirchentribunal dient als Vorbild für das Schweizer Gericht. Die Statuten für letzteres wurden in kürzester Zeit, im Herbst 2024, von einer Expert:innengruppe erarbeitet. Die Gruppe bestand aus: Rechtsanwalt Stefan Müller, der Strafrechtprofessorin Brigitte Tag und dem Neuenburger Kantonsrichter Pierre Cornu.
Müller ist langjähriger Präsident der Landeskirche Glarus. Tag und Cornu haben Bischof Bonnemain in der Untersuchung gegen seine Amtskollegen wegen allfälliger Verletzung ihrer Meldepflichten in Missbrauchsfällen begleitet. Als Kirchenrechtsexperten waren Stefan Loppacher, der auch Leiter der Dienststelle «Missbrauch im Kirchlichen Kontext» ist, RKZ-Generalsekretär Urs Brosi sowie Joseph Maria Bonnemain dabei. Letzterer hat auch den Vorsitz der Arbeitsgruppe inne.

Finanzierung für zwei Jahre gesichert
Während die Statuten also noch eine Weile geheim bleiben, ist zumindest die Finanzierung des geplanten Tribunals für den Start gesichert. Die Landeskirche Basel-Land hat hierfür einen Sonderbeitrag von 150'000 Franken gesprochen. Diese werden in zwei Tranchen 2025 und 2026 ausgezahlt. Bis 2027 sind die Kosten damit gedeckt.
Wie es danach weitergeht, ist aktuell offen. Der Dachverband der Landeskirchen, die RKZ, ist für die Umsetzung gesamtschweizerischer Kirchenprojekte zuständig. Damit neue Stellen wie das Kirchengericht langfristig finanziert werden können, steht die RKZ vor grossen Einsparungen an anderen Stellen wie etwa in der Medienlandschaft, der Bildung und den anderssprachigen Gemeinschaften.
Innerhalb des Dachverbands und zwischen den Landeskirchen führt die Finanzfrage seit Monaten immer wieder für Spannungen. Für die Leistungsperiode 2025-2028 musste die RKZ drei Finanzpläne vorlegen, bis die Delegierten diesem bei der Plenarversammlung im März zustimmten. Drei Monate nach Beginn der eigentlichen Leistungsperiode.