
Die SBK versammlte sich vom 10.-12. März zur Vollversammlung in Fischingen. Foto: SBK
Schweizer Bischofskonferenz stimmt Statuten für Strafgericht zu
Bei ihrer ordentlichen Vollversammlung befasste sich die SBK mit Massnahmen im Kampf gegen Missbrauch. Die Mitglieder stimmten den Statuten des nationalen Straf- und Disziplinargerichts zu.
Vom 10. bis 12. März trafen sich die Mitglieder der Schweizer Bischofskonferenz (SBK) zu ihrer 347. ordentlichen Vollversammlung. Bei der Klausurtagung, die in Fischingen (TG) stattfand, befassten sich die Mitglieder insbesondere mit bereits beschlossenen Massnahmen im Bereich der Aufarbeitung und Prävention von Missbräuchen.
Statuten für Kirchengericht verabschiedet
Der wohl wichtigste Entscheid der Vollversammlung war die Verabschiedung der Statuten des nationalen Straf- und Disziplinargerichts. Die Zustimmung des bischöflichen Gremiums war vorab erwartet worden.
Bevor das Gericht Realität werden kann, muss der Vatikan zustimmen. Die Statuten werden laut Medienmitteilung der SBK «nun dem Obersten Gericht der Apostolischen Signatur (Vatikan) zur Genehmigung vorgelegt.» In einem Interview mit dem «pfarrblatt» sagte der für das Dossier zuständige Churer Bischof, Joseph Maria Bonnemain, dass er mit einer Antwort aus Rom bis Ende Jahr rechne.
Assessments für angehende Seelsorgende
Die Mitglieder der SBK haben ausserdem die Einführung verpflichtender psychologischer Eignungsprüfungen, sogenannter Assessments, für zukünftige Seelsorger:innen beschlossen. Das entsprechende Dekret soll am 27. März 2025 in der Schweizer Kirchenzeitung (SKZ) veröffentlicht werden und am 31. März 2025 in Kraft treten.
Bereits ab April 2025 wird die Abklärung für Absolvierende des Pastoral- bzw. Einführungsjahres durchgeführt. Am Ende der Pilotphase (2025-2026) werden die Ergebnisse ausgewertet und dieses Abklärungsverfahren gegebenenfalls angepasst.
Ab Sommer 2026 sollen dann auch Studierende, die sich in Ausbildung befinden, ein Assessment durchlaufen. «Für Personen, die neu mit der Ausbildung beginnen, entscheiden grundsätzlich die diözesanen Ausbildungsverantwortlichen über den Zeitpunkt des Assessments. Ziel ist es, dieses möglichst früh in der Seelsorgeausbildung anzusetzen. Spätestens bei der Anmeldung zur Berufseinführung bzw. vor der ersten kirchlichen Anstellung muss das Assessment durchgeführt worden sein.»
Krisen der Kirche und Welt
Die Krisen der Finanzen und der Welt waren auch Thema. So empfing die SBK die Spitze der Römisch-Katholischen Zentralkonferenz (RKZ) in Fischingen. Mit deren Präsidenten Roland Loos, und dem Generalsekretär Urs Brosi, tauschte sich die SBK über laufende gemeinsame Projekte sowie die schwierige Finanzlage in den kommenden Jahren aus.
Am Montag empfing die SBK ausserdem den «Apostolischen Nuntius in der Schweiz, Erzbischof Martin Krebs, zu einem mitbrüderlichen Austausch.» Ob die Mitglieder bei diesem Gespräch über die Rückkehr von Jean Scarcella als Abt von St. Maurice informiert wurden - der damit auch in die SBK zurückkehren wird -, geht aus der Medienmitteilung nicht hervor.
Tief besorgt zeigt sich die SBK «über die derzeitige Wiederaufrüstung in der Welt.» Die Bischöfe und der Territorialabt Urban Federer würden für den weltweiten Frieden beten und «hoffen auf gerechte diplomatische Lösungen in den betroffenen Regionen.» Auch für den erkrankten Papst haben die Versammelten gebetet. (ALM)